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Christian Pegel

10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Sie haben darauf hingewiesen, das ist aber eine Landesleistung, das Flüchtlingsaufnahmegesetz führt dazu, dass wir das, was mit Aufnahme und Unterbringung zusammenhängt, komplett als Land übernehmen. Zweitens. Das Geld, das bereits zugesagt war im April, ist in einem gewissen Schlüssel aufgeteilt worden im Rahmen des FAG. Ein Teil der Dinge ist beim Land geblieben, weil wir die Leistungen bisher schon zu 100 Prozent übernommen haben, die anderen Teile sind nach einem Schlüssel, den die FAG-Änderung aus dem Juni enthielt, bereits über die FAG-Zahlungen in der entsprechenden Schlüsselmasse an die Kommunen gegangen. Das Gesetz sieht eigentlich vor, wenn Erhöhungen erfolgen, die nach dem gleichen Schlüssel weiterlaufen zu lassen. Zurzeit prüft das Finanzministerium, ob das passt, weil zum Teil die Zuordnung, wofür das Geld des Bundes gegeben wird, nicht mehr zu dem passt, was im April der Fall war, heißt, die Diskussion, die man damals geführt hat, warum man so verteilt, wie man verteilt, ist nicht mehr perfekt passig mit der jetzigen Situation. Wir gehen deshalb davon aus, dass wir überarbeiten müssen. Das wird aber ein Prozess der nächsten Monate sein und würde dann vermutlich mit dem Nachtragshaushaltsgesetz auf den Landtag zulaufen.

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