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Christian Pegel

10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2022 wurden insgesamt zunächst 1,5 Milliarden Euro vereinbart. Da sind – nee, bisher hat der Bund 2 Milliarden Euro zugesagt. Das war, glaube ich, aus dem April, die Zusage, 7. April 2022. Von denen sind 500 Millionen für die Kosten der Unterkunft, davon entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern 9,45. Es sind noch mal 500 Millionen für die Unterbringung nach dem Rechtskreiswechsel, erneut 9,45 – wir haben immer diese 1,99, also knapp 2 Prozent Königsteiner Schlüssel. Drittens, 1 Milliarde Euro ist für die übrigen Kosten von der Kinderbetreuung über die Beschulung, Gesundheits- und Pflegekosten, davon erhält das Land 18,9. Die aktuelle Vereinbarung sieht für 2022 eine Erhöhung der 2 Milliarden um weitere 1,5 Milliarden vor. Da ist der Landesanteil 28,4. Im kommenden Jahr wird es diese 1,5 erneut geben, das bleibt also bei den 28,4. Und es wird 2023 für nicht ukrainische Flüchtlinge – das ist die Neuerung – ein dann auch über viele Jahre vorgegebenes Maß geben von 1,25, davon bekommen wir 23,7. Die Gelder, die 2023 kommen sollen, sind für drei gröbere Überschriften vorgesehen. Erstens. Es soll eine Pauschale je Person und Monat geben bis zur Entscheidung über den Asylantrag, die die jeweiligen Länder/Kommunen gemeinsam bekommen. Zweitens. Es soll einen Pauschalbetrag für Integrationsmaßnahmen geben, der ist 500 Millionen Euro. Sie müssten dann unseren Teil wieder runterrechnen, diese 9-Komma-irgendwas Millionen. Sie haben einen Pauschalbetrag für unbegleitete Minderjährige, das sind 350 Millionen. Da kann ich Ihnen die Zahl jetzt nicht genau runterrechnen, sind aber die knapp 2 Prozent. Und Sie haben die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft im SGB II, das wird also gar nicht über die Länder- und Kommunalhaushalte gesteuert, sondern der Bund übernimmt dort die vollständige Last.

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