Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was wir an Begleitung tun, ist bundesgesetzlich vorgegeben. Erstens. Wir haben entsprechende Ausländerbehörden, die die Dinge auf Wiedervorlage haben, bearbeiten und vorantreiben. Zweitens. Wir melden im Zweifel die Fälle dem Bund. Drittens. Wir halten im Regelfall Kolleginnen und Kollegen bei der Landespolizei vor, die entsprechend unterstützen. Und viertens. Das Land ist vor mehreren Jahren mit zwei anderen norddeutschen Bundesländern in eine gemeinsame Kooperation eingetreten, um eine Abschiebehaftanstalt zu errichten. Die ist in Schleswig-Holstein zu dritt errichtet worden, hat ihre Arbeit im letzten Jahr mit Beginn aufgenommen, wird jetzt Stück für Stück ausgeweitet und wird uns entsprechend helfen bei denen, die im Zweifel durch Untertauchen unmöglich machen, die entsprechenden Rückführungen vorzunehmen. Von daher hat das Land, glaube ich, seine Verpflichtungen – auch die, die es gegenüber dem Bund in den letzten Jahren eingegangen ist – umfänglich umgesetzt. Aber es bleibt dabei, Sie brauchen die Passersatzpapiere und Sie brauchen Länder, die zurücknehmen.
