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Jan-Phillip Tadsen

AfD 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben recht, Sie sind nicht die asylführende Behörde, aber Sie sind eine Behörde, die einem gewissen Fragerecht unterliegt. Und deswegen frage ich Sie jetzt noch mal ergänzend, inwiefern kann denn der von Staatssekretär Schmülling ausgesprochene Verweis auf einen informellen Austausch mit dem BAMF in dieser Causa Ihrer Meinung nach juristisch gesehen ausreichend sein, um die Zurückhaltung konkret vorliegender Inhalte – die haben Sie ja vorliegen, 16 E-Mails und Telefonate sind ja mehr als nur die Ergebnisse, die Sie mir da bisher mitgeteilt haben, das haben Sie gerade ja auch kurz im weiteren Sinne eingeräumt. Meines Wissens reicht es nämlich nicht aus, dies einfach mit der Behördenzuständigkeit zu begründen. Auch das Bundesverfassungsgericht sagt ganz konkret, ein bloß pauschaler Verweis auf einen etwa fehlenden Verantwortungsbereich ist nicht genügend, um das so zu begründen.

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