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Jan-Phillip Tadsen

AfD 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, fürs erhaltene Wort! Sehr geehrter Herr Minister, in einer Kleinen Anfrage von mir, Drucksache 8/1379, habe ich die Landesregierung gefragt, welche Informationen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Landesregierung im Fall des afghanischen Vergewaltigers von Neustrelitz mitgeteilt hat. In der entsprechenden Antwort wurden mir zwar 16 unterschiedliche Korrespondenzen chronologisch aufgelistet, aber absolut gar nichts über den Inhalt eben dieser Kommunikation angeführt. Auf meine Nachfrage im Innenausschuss, warum zu den Inhalten nichts geliefert werden kann, antwortete mir Ihr Staatssekretär, Herr Schmülling, dass es sich hier nur um einen informellen Austausch handeln würde und man keine weiteren Angaben zu den E-Mails und Telefonaten deshalb machen könnte. Herr Minister, meiner Einschätzung zufolge muss Ihr Haus die Zurückhaltung von Informationen, die Ihnen vorliegen, eingehend begründen, um meinem in Artikel 40 der Landesverfassung verbrieften Fragen- und Auskunftsrecht Genüge zu tun. Wie begründen Sie also diese Form der Zurückhaltung von Informationen?

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