Dr. Harald Terpe
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin, meine erste Frage bezieht sich auf das Infektionsschutzgesetz, das seit dem 1. Oktober besteht und den Ländern die Möglichkeit einräumt, bei Entstehen einer konkreten Gefahr für die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitssystems und auch der kritischen Infrastruktur definierte Maßnahmen zu ergreifen. Und ich wollte Sie fragen, wie das Land die konkrete Gefahr definiert, anhand welcher Kriterien und wo das sozusagen abgelegt ist.
