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Stefanie Drese

10.11.2022 Sitzungen 8/36

Ja, die Finanzierung für diesen erneuten Pflegebonus, so will ich es jetzt mal sagen, ist bundesgesetzlich ja aus meiner Sicht genauso geregelt, wie Sie es eben beschrieben haben. Für den Zeitraum Januar bis Dezember wird nur gezahlt in Krankenhäusern, auf denen Intensivstationen im Jahr 2021 mindestens zehn Corona-Patienten für mindestens 48 Stunden hatten, und eben an Pflegefachkräfte, die für mindestens 185 Tage dort waren. Es gab dann ja für unsere Krankenhäuser… Anspruchsberechtigt sind 21, einschließlich UMR und UMG. Ein entsprechender Bescheid für dieses Entgeltsystem in der Krankenhaus GmbH ergibt, dass bei uns die Pflegefachkräfte, die es denn betrifft, rund 2.300 Euro und die Intensivkräfte 3.400 dafür erhalten. Das Land hat diesbezüglich keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Auszahlung, aber es gibt natürlich die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch in diesem Bereich. Aber so wie das Bundesgesetz angelegt ist, wird das eben nicht für alle, sondern nur in diesen engen Voraussetzungen diejenigen betreffen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also Pech gehabt!)

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