Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Berichte aus dem Iran erschüttern uns alle und niemand kann die schweren Verstöße gegen Frauen- und Menschenrechte hinnehmen. Gleichwohl lehnen wir Ihren Antrag ab. Die Gründe: Zunächst fehlt jeder Bezug zu unserem Land. Hinzu kommt, das, was jetzt im Iran vorgeht – und das wurde schon erwähnt, einschließlich des brutalen Vorgehens der Sittenpolizei –, findet dort seit Beginn des Mullah-Regimes mehr oder weniger statt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Darüber hinaus gab und gibt es derartige Verstöße grauenhafterweise in vielen Ländern. Unsere Möglichkeiten, hier Einfluss zu nehmen, sind äußerst begrenzt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die Welt richtet sich nicht nach unseren Vorgaben. Das sollte spätestens nach Afghanistan schmerzhaft klar geworden sein. Und explizit auf den Iran bezogen, ist es eine Fehleinschätzung, vorauszusetzen, dass die Mehrheit der Frauen dort das Kopftuch oder überhaupt die Kleiderordnung ablehnt. Das wissen wir nämlich nicht. Die iranische Sittenordnung und die iranischen Proteste sind nicht unsere Proteste. Derzeit haben wir wahrlich genug eigene Probleme. Die Antragsteller sind Getriebene eines übertriebenen Moralismus, der sie dazu veranlasst, sich an vielen Stellen in der Welt zu involvieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auffallend ist dabei allerdings, Sie setzen dabei sehr unterschiedliche Maßstäbe an. An dieser Stelle ist nämlich festzuhalten, in Afghanistan sieht die Lage – das wurde gerade auch schon erwähnt – nicht viel anders aus. Dort werden die Frauenrechte ebenfalls mit Füßen getreten, ebenso wie auch in anderen muslimischen Ländern. Aber die Maßnahmen Ihres Antrags beziehen sich ausschließlich auf den Iran. Sie können gewiss sein, wir verurteilen die Menschenrechtsverletzungen genauso wie Sie, gleich, wo sie geschehen, allerdings gilt festzuhalten, wir können nicht alles Unrecht dieser Welt zu unseren Problemen machen, ansonsten müssten wir jeden Tag entsprechende Resolutionen verfassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) In diesem Sinne gilt, weiter zu konstatieren, das Kopftuch ist für uns ein Symbol der Unterdrückung, das ist bekannt, so, wie es für die demonstrierenden Frauen im Iran ein Symbol der Unterdrückung ist. Und um beim Thema Kopftuch zu bleiben, so ist hier ebenfalls mit Sorge zu beobachten, dass bei uns in vielen Migrantenfamilien Mädchen zum Kopftuchtragen gedrängt werden. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und darin sehen wir ein Problem unseres Landes, denn hier soll sich die Mehrheitsgesellschaft in interkultureller Kompetenz üben und das Kopftuch kultursensibel als ein beliebiges Kleidungsstück akzeptiert werden, wo es doch im Iran offen als Symbol der Unterdrückung abgelegt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und selbstverständlich bekennen wir uns zu den Menschenrechten, aber Punkt 1 Ihres Antrages ist die faktische Realität der deutschen Rechtsprechung, und wir halten nichts davon, sich immer wieder zu Selbstverständlichkeiten zu bekennen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir stehen auch zur Flüchtlingskonvention, aber nicht zu einer illegalen Massenmigration in unser Land. Und von Sanktionen halten wir in der aktuellen Situation überhaupt nichts, vor allem dann nicht, wenn sie bar jeder Abwägung wirtschaftlicher Nachteile gefordert werden. Besonders stößt auch hier wieder eine unsägliche Doppelmoral auf. Während vor einem Verbrecherstaat – siehe Jemen-Krieg und Khashoggi-Mord – jetzt Bücklinge gemacht werden, um Rohstoffe zu erhalten, werden in zeitlicher Nähe hierzu Sanktionen für den Iran gefordert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) Am wenigsten werden hiervon die betroffenen Frauen profitieren. Abschließend wird Ihr Antrag damit entlarvend. Sie instrumentalisieren die Übergriffe im Iran, um ein generelles Abschiebeverbot zu erreichen. Die Antragsteller mögen unseren Bürgern doch bitte erklären, warum angesichts des Konflikts um die muslimische Kleiderordnung im Iran und der unsäglichen Übergriffe bei Demonstrationen die Abschiebung von ausreisepflichtigen Iranern, darunter auch Verbrecher, Mörder und Vergewaltiger eingeschlossen, ausgesetzt werden soll. Und was den Änderungsantrag der CDU betrifft: Was ist mit straffälligen ausreisepflichtigen Islamistinnen? Sollen sie auch hierbleiben? Zumal, wenn Personen aus religiöspolitischen Gründen einen Asylgrund haben – das ist doch Konsens –, erhalten sie Asyl oder einen Schutzstatus. In diesen Fällen kommt es erst gar nicht zur Abschiebung. Damit wird dieser Punkt obsolet. Vor diesem Hintergrund lässt einen fassungslos zurück, dass die hier antragstellenden Parteien ohne Rücksicht auf Verluste die Schutzbedürftigkeit der eigenen Bevölkerung leichtfertig aufs Spiel setzen. Zu guter Letzt ein Denkanstoß: Vielleicht sollte man in Deutschland eher über ein generelles Kopftuchverbot nachdenken.
