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Christian Pegel

07.10.2022 Sitzungen 8/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank! Die Hinweise auf das, was wir im Iran sehen, was in den Nachrichten sichtbar ist, sind gefallen. Ich will trotzdem noch einmal darauf zuspitzen. Am Ende ist der Auslöser der tieftraurige Tod einer Iranerin, die nach schweren Misshandlungen ums Leben gekommen ist, das aber eine ganze Gesellschaft offenbar aufgerüttelt hat und wir momentan aus einer sehr komfortablen Situation, nämlich auf der gemütlicheren Seite des Fernsehers zu sitzen, Geschehnisse in den Nachrichten verfolgen können, die tief berühren und die umgekehrt mit Sicherheit die Neubewertungen, die eben angesprochen waren, dringend erforderlich machten und bei deren Entscheidung oder bei deren Vorliegen zum Teil von der Entscheidung vieler Verfahren, die bei uns bereits abgeschlossen sind im Asylrecht, Entscheidungen mit Sicherheit anders getroffen worden wären. Das heißt, wir haben heute hier Menschen, die Asylanträge gestellt haben und damit nicht erfolgreich waren, bei denen wir nicht ausschließen können, dass in Kenntnis dessen, was wir aktuell an Bewertungen vornehmen seitens des Auswärtigen Amtes und damit verbindlich ist für die Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingsfragen, dass diese Entscheidungen heute anderes ausgehen würden. Und wenn ich das zur Grundlage mache, bin ich dankbar dafür, dass Sie einen Antrag mir mit auf den Weg geben werden für die Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz Ende November dieses Jahres, der bereits Unterstützung erfährt aus Schleswig-Holstein, der Unterstützung erfahren wird aus Niedersachsen. Und ich habe den Eindruck, dass die Diskussionen momentan überall beginnen. Ich glaube aber, dass es insbesondere, ein ganz kleines vielleicht nur, aber ein Zeichen des tiefen Respekts ist und vor allen Dingen der tiefen Anerkennung für den extremen Mut, den die Menschen momentan, über alle Geschlechter hinweg im Übrigen, über alle Altersgruppen und Orientierungen hinweg im Iran an den Tag legen, zumindest bei dem, was wir in den Nachrichten sehen. Wir haben mit einem Paragrafen im Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder auch zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anzuordnen, dass wir Menschen, die dem Grunde nach ausreisepflichtig wären, genau nicht abschieben und nicht zur Ausreise zwingen. Bis zu drei Monate kann das Bundesland selbst agieren, darüber hinaus brauchen wir entsprechende Verabredungen mit dem Bund. Ich glaube im Übrigen auch, dass eine Entscheidung – gemeinsam – der Bundesländer mit dem Bundesinnenministerium klug und richtig ist, weil unterschiedliche Praktikabilitäten in der Bundesrepublik Deutschland schwer vermittelbar wären, wenn also Bundesländer sich unterschiedlich verhielten. Wir haben zurzeit knapp 360 Menschen mit iranischer Staatsbürgerschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die einen Asylantrag gestellt haben, und wir haben 218 weitere Personen, die kein erfolgreiches Verfahren durchlaufen haben und dem Grunde nach ausreisepflichtig wären. 194 davon – das ist immer ein bisschen blöd mit diesen Worten, Ausreisepflicht klingt wie, morgen musst du los –, 194 von diesen 218 haben verschiedenste Typen von Duldungen. Wir differenzieren also Recht immer weiter aus und sagen, eigentlich muss jemand gehen, Komma, aber unter gewissen Umständen sagen wir, wir dulden, dass du nicht gehst. Das sind zum Teil gleichwohl sehr langfristige Möglichkeiten, in der Bundesrepublik zu bleiben, sodass in Mecklenburg-Vorpommern aktuell 24 Menschen ganz konkret davon bedroht wären, davon 11 Frauen, unmittelbar in die Abschiebung zu müssen. Noch einmal: Wenn deren Asylverfahren heute entschieden würden, bin ich nicht sicher, ob mit der aktualisierten Berichtslage des Auswärtigen Amtes nicht am Ende eine andere Entscheidung erginge. Wir sehen insgesamt, dass in diesem Jahr die Zahl der Asylanträge aus dem Iran – auf niedrigem Niveau wohlgemerkt – zugenommen hat. Wir haben in Deutschland insgesamt 2.880 Asylanträge aus dem Iran, im Vorjahreszeitraum waren es 1.444. Wir haben also eine Steigerung um knapp 100 Prozent. Insgesamt scheint also – vielleicht auch unter der Wahrnehmung in unseren Nachrichtenlagen – dort in den letzten Monaten auch schon etwas passiert zu sein. Wenn wir auf die Lage der Frauen schauen, deren Rechte im Iran oder Nichtrechte ja Auslöser für die breiten Proteste waren, die aber längst zu einer breit getragenen Freiheitsbewegung darüber hinaus geworden sind, dann finden wir im Iran eine gesetzliche und gesellschaftliche Diskriminierung, die strukturell in der Gesellschaft verankert ist, nicht zuletzt auch dadurch, dass im Iran die sogenannte Scharia Anwendung findet, die zum Beispiel den Zugang zu Berufen untersagt, die im Zeugenrecht und bei den Sorge- und Familienrechtsprozessen unterschiedliche Qualitäten zwischen Männern und Frauen vorsieht, die in Strafprozessen Leben und Gesundheit von weiblichen Mitgliedern der Gesellschaft, Mädchen wie Frauen, weniger Wert beimisst, dass unterschiedliche Handhabungen stattfinden, was sich darin ausdrückt, dass ein Verreisen, ein Ins-Ausland-Gehen davon abhängig ist, dass ein männlicher Vormund oder ein Ehemann zustimmt. Die Kopftuchtragepflichten, die weiteren strengen Kleidervorschriften, die im Übrigen zumindest in den größeren Zentren des Iran auch streng kontrolliert werden durch die Sittenpolizei, sind angesprochen. All das zeigt die strukturelle Ungleichheit, die strukturelle Benachteiligung. Gleichwohl werbe ich sehr dafür, den Ausreise- oder den Abschiebestopp nicht auf Frauen zu begrenzen, da die aktuellen Situationen erkennbar erstens, von vielen, vielen männlichen Demonstrierenden unterstützt werden und zweitens, weil es insgesamt eine Freiheitsbewegung nach meinem Eindruck der Nachrichtenlage gibt, die über diesen Punkt der frauenbewegten Rechte berechtigterweise in ihrem Land hinausgeht und deshalb Männer wie Frauen zurzeit mir gleichermaßen gefährdet erscheinen, wenn wir sie in diese Situation zurückschicken. Ich danke daher für den Auftrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich will eine Anmerkung zum Schluss machen: Wir würden als Innenministerium in den nächsten Tagen, bis es eine bundesweite Regelung gibt – bis zu drei Monate dürfen wir das –, verfügen, dass keine Abschiebungen stattfinden, um auch in dieser Zwischenphase kein Risiko einzugehen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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