Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB IX wird den Mehrbelastungsausgleich zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes neu regeln. Vorgesehen ist, dass diese Gesetzesänderung bereits zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Als Regierungsfraktion freut es uns, dass der Gesetzentwurf einen Beschluss unserer Koalitionsvereinbarung aufgreift. Vorgesehen ist, dass das Land und die Kommunen einen gemeinsamen Datenpool einrichten, um die Aufgabenerfüllung im Sozialbereich vergleichbar zu machen und besser auswerten zu können. Erleichtert wird dadurch auch die zukünftige Planung von Kostenentwicklungen. Als SPD-Fraktion begleiten wir den Änderungsprozess dieses Gesetzes, und wir bedanken uns bei den anderen demokratischen Landtagsfraktionen dafür, dass sie diese Änderungen in den Ausschüssen zusammen mit uns bearbeitet und signalisiert haben, dass sie die zügige Verabschiedung mittragen werden. In diesem Sinne freuen wir uns auf die Expertenanhörung am 2. November im Sozialausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Und danke für die Überweisung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
