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Barbara Becker-Hornickel

FDP 07.10.2022 Sitzungen 8/34

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Urteil vom 19. August 2021 hat erneut Fragen der kommunalen Finanzierung aufgeworfen. Das Landesverfassungsgericht hat den kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen Landesausführungsgesetze des Bundesteilhabegesetzes zum Teil stattgegeben, und dem Landtag, aber auch der Landesregierung wurde aufgetragen, bis zum 31. Dezember 2022 über eine Neuregelung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu entscheiden. Wir schreiben heute den 7. Oktober. Sie haben jetzt Ende der letzten Woche hier per Dringlichkeitsantrag diesen Gesetzentwurf eingebracht. Ich vermisse schlicht und einfach die konstruktive Auseinandersetzung mit den Änderungen. Im Zuge der eiligen Prozesse verlieren wir wichtige Diskussionszeit und die Gelegenheit, sich ernsthaft mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen. Ich möchte mal ganz sachte daran erinnern, dass wir angefragt haben, ob überhaupt eine Anhörung durchgeführt werden soll. Wir Freien Demokraten betonen den rechtsstaatlichen Weg unserer Demokratie. Ein Gesetz gehört ins Parlament, nicht in die Ministerien. (Beifall René Domke, FDP) Und wir wissen jetzt, die Anhörung wird am 2. November stattfinden. Ich spare mir jetzt die restlichen drei Seiten – das wurde alles schon am Ende vorgetragen – und denke, wir sind mit dieser Situation nicht wirklich glücklich. Wir finden sie auch nicht zufriedenstellend, aber die Sache ist, wie sie ist. Und ich habe eben gesagt, ich schließe mich da gerne meinem Kollegen Glawe von der CDU an. (Daniel Peters, CDU: Guter Mann, sehr guter Mann!) Es ist nicht befriedigend, aber wir stimmen natürlich der Überweisung in den Ausschuss zu, und ich freue mich dort auf die Diskussion. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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