Jens-Holger Schneider
Verehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Werte Gäste! Die Ministerin hat alle Einzelheiten beschrieben, um die es im Wesentlichen geht. Und bevor ich dazu komme, mich dazu zu äußern, möchte ich erst allen erkrankten Kollegen unserer Fraktion gute Genesungswünsche senden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn sonst würde ich hier nicht stehen, sondern es wäre ein Kollege. Die Genesungswünsche ins Lazarett gehen natürlich auch an alle anderen erkrankten Kollegen hier im Hohen Hause. Da machen wir keinen Unterschied. Ja, wir haben wieder hier den Fall, ähnlich wie beim KiföG, dass erst ein Gericht – in dem Falle das Landesverfassungsgericht – klarstellen muss, dass das Land bitte auch bei der Übertragung seiner Aufgaben seine Hausaufgaben mal vernünftig macht und sich von vornherein darum kümmert und sich nicht darauf verlässt, ja, wir werden das schon in irgendeiner Form richten, und dann wird das Gericht Dinge klarstellen, nötigenfalls. So funktioniert das nicht. Und gerade an der Stelle, weil es hier um Menschen mit Behinderungen geht, ist da besonderes Fingerspitzengefühl angezeigt. Aber grundsätzlich, grundsätzlich haben wir auch hier wieder den Fall, dass Dinge am Ende des Tages erst mal nicht zu Ende gedacht wurden, und deswegen sind jetzt diese Änderungen nötig. Und wir reden auch über, ich sage mal, die Tatsache, dass wir nicht nur unmittelbare Kosten verursachen, sondern auch mittelbare Kosten, jeweils für die Kreisverwaltungen, die sich Gedanken machen müssen, a) wo sie die ganzen geschulten Mitarbeiter herbekommen und b) wo sie die gegebenenfalls lassen. Und wir müssen auch über eine nachhaltige Finanzierung reden. Denn wir übertragen in einer Art und Weise immer wieder den Kommunen Aufgaben, die sie aber auch längerfristig an der Backe haben und nicht nur für den Zeitraum, wo Dinge durch die Länder und gegebenenfalls durch den Bund durchfinanziert werden. Und wer sich mit dem Thema mal beschäftigen will, dem empfehle ich dringend und wärmstens den Artikel von Hans-Günter Henneke, überschrieben: „Warum Deutschland immer wieder über seine Verhältnisse lebt“. Zur Erklärung: Hans-Günter Henneke ist Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages und Mitglied im Stabilitätsbeirat. Das ist also nicht irgendwer. Und er hat in diesem Artikel dezidiert dargelegt, was hier alles falschläuft und welche Dinge wir zu beachten haben. Ich will es auch und kann es an der Stelle kurz machen, weil wir uns nachher im Ausschuss zum ersten Mal darüber unterhalten und weil wir am 2. November eine Anhörung zu dem Thema haben werden im Sozialausschuss. Und an der Stelle ist es auch so gesagt, einer Überweisung verschließen wir uns nicht und hoffen auf eine angeregte und vernünftige Diskussion. Und die Kritikpunkte, die wir haben, die klären wir nachher im Ausschuss, weil wir zum Beispiel bezweifeln, dass, ich sage mal, die Datenabfrage, die ja recht umfangreich ist, dass die funktioniert. Das beschreiben Sie selber im vorgelegten Gesetzentwurf. Unter „B Besonderer Teil“, Seite 13, mittlerer Absatz, heißt es, dass bei der Datenabfrage durch das Ministerium sehr wohl die Landkreise geliefert haben, die kreisfreien Städte trotz mehrfachen mehrmaligen Nachfragens nicht. Und da wir nur zwei im Lande haben, Rostock und Schwerin, sollte man sich da noch mal Gedanken machen, warum das nicht funktioniert. Und aus unserer Sicht muss abgesichert werden, dass die Qualität der Verwaltungs- und Datenübermittlung einheitlich passiert und nicht je nach politischer oder verwaltungstechnischer Lage abweichen darf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
