Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Mit ihrem Antrag „Investitionspakt Sportstätten fortsetzen – Sport und Ehrenamt sichern“ geht die CDU-Fraktion auf die Notwendigkeit eines bedarfsgerechten Angebots an Sportstätten in den Kommunen des Bundes und damit auch des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein. Zentraler Inhalt ist der Investitionspakt Sportstätten, welcher die Städtebauförderung seit dem Jahr 2020 ergänzt hat. Da dieses Programm ausläuft, fordert die CDU eine Bundesratsinitiative für eine Fortschreibung des Programms, mindestens in der Höhe der Jahre 2021 und 2022. Außerdem sollen die Defizite der Landessportförderung im nächsten Doppelhaushalt aufgelöst und eine ausreichend verbesserte Förderung im „Sportförderungsgesetz“ – vermutlich ist dann hier das Sportfördergesetz M-V gemeint – verankert werden. Im Antrag wird festgestellt, dass die Bundesregierung das Programm nicht mehr neu auflegt und folglich ab 2023 keine Anträge mehr gestellt werden können. Zunächst, im Bund gibt es zusätzlich derzeit die Hoffnung – so jedenfalls die Information, die ich bekommen konnte –, abhängig von der Finanz- und Antragslage Ende des Jahres dann 2023, doch noch auf die Möglichkeit, einen weiteren Förderaufruf zu starten. Das wird noch entschieden werden. Es stimmt jedoch, dass das 2020 vom BMI aufgelegte Programm nur noch bis 2025 ausfinanziert wird und dann grundsätzlich ausläuft. Es gibt jedoch mit dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, welches im neuen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bis 2027 wiederaufgenommen wurde, einen Ersatz. Dies ist kürzlich mit 476 Millionen Euro aufgelegt worden, also ungefähr 80 Millionen Euro im Jahr. Schaut man sich die Förderlisten des vergangenen Programms einmal genauer an, stellt man fest, dass mehr als 80 Prozent der Anträge aus dem Bereich Sport und die restlichen 20 Prozent auf Kultur und Jugend entfallen sind. Damit bleiben also, wenn man jetzt diese 80 Prozent ansetzt, 380 Millionen in sechs Jahren für den Sport, während es in den Jahren 2020 bis 2025 die hier schon mehrfach zitierten 270 Millionen Euro Investitionspakt Sportstätten waren. Das lasse ich dann mal so stehen. Insofern würde ich das nicht unterstreichen, dass hier kein Geld vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Was aber den Punkt II Ziffer 2 betrifft, da hat meine Fraktion bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen immer wieder deutlich gemacht, dass auch wir von der Landesregierung erwarten, dass sie zu ihrem Wort steht und die eigentlich schon für den aktuellen Doppelhaushalt gegenüber dem Landessportbund und damit auch den Menschen in unserem Land versprochenen Finanzmittel spätestens in den Jahren 2024 und 2025 bereitstellt. Dass ich jetzt erfahren musste – und da verzeihen Sie, so lange sind wir eben noch nicht hier im Landtag –, dass auch schon mal die Zusagen der CDU nicht erfüllt worden sind, kann ich jetzt zur Kenntnis nehmen, habe ich nicht überprüft, ist aber ebenso schade. Nichtsdestotrotz, um unserer Positionierung hier gerecht zu werden, das heißt also insbesondere, zu II Ziffer 2 beantrage ich für meine Fraktion die ziffernweise Abstimmung der entsprechenden Punkte unter II. – Vielen Dank!
