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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 07.10.2022 Sitzungen 8/34

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff „Landesbehörde“ ist ja ein weit fassender Begriff. Da verbergen sich ja auch völlig unterschiedliche Behörden dahinter. Aber was den Landesrechnungshof im Range einer obersten Landesbehörde betrifft, ist das schon eine besondere Landesbehörde. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Es ist auf den Verfassungsrang immer wieder hingewiesen worden, aber worauf man ja eben auch hinweisen muss, ist, dass damit die Unabhängigkeit dieser Landesbehörde ja auch gesichert ist. Es ist also eine unabhängige Landesbehörde. Darauf muss man verweisen, weil es natürlich bei der Frage, was räumt man ihnen für Rechte noch zusätzlich ein, durchaus von Bedeutung ist, weil in anderen Behörden, die sozusagen abhängig sind, da ist es nicht so einfach, zum Beispiel so was wie Rederechte im Parlament einzuräumen. Aber in diesem Fall, bei so einer unabhängigen, verfassungsrechtlich geschützten Landesbehörde stellt sich die Frage des Rederechts überhaupt, also im Gegensatz eben zu diesen anderen Behörden, die ich ausgeführt habe. Und ich habe den Eindruck – ich bin ja nun erst kürzer im Landtag hier –, dass im Landesrechnungshof in Form der Präsidentin, die da ja sozusagen die besondere Rolle auch hat, eine sehr gute Arbeit geleistet wird, sehr intensiv, sehr zeitaufwendig, aber sehr gut dahin gehend, weil sie uns als Parlamentarier Prüfungsergebnisse mitteilt, die wir sonst ja gar nicht in der Lage wären, in irgendeiner Weise selbst zu erlangen. Also für uns ist es auch immer wieder eine große Möglichkeit, sozusagen Informationen zu bekommen und dann mit diesen Informationen aus dem Landesrechnungshof auch verantwortliche Entscheidungen treffen zu können hier im Parlament. Ich denke, dass dieser Antrag, der darauf ja hinausläuft, dass man der Präsidentin ein Rederecht einräumt, ein guter Antrag ist, weil damit auch noch mal gezeigt wird, wir halten an der Unabhängigkeit der Landesrechnungshofpräsidentin fest, die ja letztendlich mit dem Rederecht keine Redepflicht sozusagen wahrnehmen muss, (Beifall René Domke, FDP) sondern es ist ein Rederecht, wovon sie Gebrauch machen kann oder eben auch nicht oder teilweise Gebrauch machen kann oder eben auch nicht. Für uns ist aber das Rederecht, wenn sie uns im Parlament berichtet, der große Vorteil, dass zusätzlich zu den Auseinandersetzungen oder zu den Berichten in den Ausschüssen, in den einzelnen, ein Gesamtüberblick ermöglicht wird für uns jeden Einzelnen. Jeder hat irgendwie seine Ausschussarbeit und kriegt ein Segment schwerpunktmäßig mit. Das bedeutet nicht, dass ich Ihnen allen irgendwie nicht zutraue, dass Sie sich auch die Ergebnisse der anderen Ausschüsse angucken, aber es liegt in der Natur der Sache, dass man in seiner Ausschussarbeit am meisten Erfahrungen hat. Wenn man dann aber entscheiden soll, inwieweit man beispielsweise auch die Einlassung des Landesrechnungshofes mit berücksichtigen kann oder sollte in einer entsprechenden Abstimmung, ist es sehr gut, wenn man noch mal so einen gesamten Überblick hat, bevor man dann abstimmt im Parlament. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Und das, finde ich, dieses Einräumen des Rederechts, bietet dafür eine besondere Chance, dass das dann auch so ist, dass man wirklich informiert, umfassend informiert entscheidet am Ende. Und deswegen würde ich auch noch mal werben dafür, dass wir uns mit diesem Antrag also sozusagen in die Ausschüsse, also diese Ausschussüberweisung würde ich sehr begrüßen, weil man da natürlich noch mal entscheiden kann, wie muss so ein Gesetzestext dann genau aussehen, damit er auch genau das erfüllt, was mit diesem Antrag intendiert ist. Also ich würde noch mal dafür werben auch in Richtung Regierungsfraktionen, dass wir darüber noch mal sozusagen dann diskutieren und den richtigen Weg finden. Und in diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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