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Christine Klingohr

SPD 06.10.2022 Sitzungen 8/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung sieht vor, zum 1. Januar 2023 die Umwandlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in das Bürgergeld zu beginnen. Basis hierfür ist der aktuelle Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Diese Neuausrichtung der Grundsicherung ist geboten, da es mit dem aktuellen Verfahren nicht weitreichend genug gelungen ist, strukturelle Arbeitslosigkeit entscheidend zu beeinflussen. Auf den ersten Blick mag das widersprüchlich wirken, aber besonders die mit dem Arbeitslosengeld II verbundenen Sanktionen haben keinen sichtbaren Nutzen gebracht, um Menschen ohne Job wieder in ein Arbeitsverhältnis zu bringen. Bis heute konnten keine Nachweise zur Sinnhaftigkeit von Sanktionen erbracht werden. Ganz im Gegenteil, die Sanktionen in ihrer bisherigen Form haben nachweislich ausgrenzend gewirkt und einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt sogar erschwert. Und hier liegt eines der wesentlichen Probleme der bisherigen Regelungen zum Arbeitslosengeld II. Die Sanktionen haben einfach nicht ihren Zweck erfüllt und, schlimmer noch, Menschen ausgegrenzt und ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben erschwert. Weiterhin auf Maximalsanktionen zu beharren, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) ist aus wissenschaftlicher Perspektive nicht vertretbar und aus sozialer Perspektive nicht hinnehmbar, denn wir müssen uns doch stets fragen, was ist das Ziel von Sozialleistungen, was sollen diese Unterstützungen bewirken. Da haben wir eine ganz klare Antwort: Wir müssen Sicherheit bei Verlust des Jobs gewährleisten (Zuruf aus dem Plenum: Oha!) und wir müssen den Menschen den Wiedereinstieg in das Berufsleben so leicht wie möglich machen. Dazu gehört, dass jemand, der seinen Arbeitsplatz verliert, nicht um seine Wohnung und seine geringen Ersparnisse fürchten muss. Gerade mit Blick auf die weltweite Pandemie, den russischen Krieg in der Ukraine und die Steigerungen der Energiepreise ist es wichtig, dass wir Stabilität, Sicherheit und Verlässlichkeit schaffen, wo wir es nur können. Dazu gehört, dass ein Mensch, der seinen Job verliert, nicht um seine Existenz bangen muss. Stattdessen muss ihm unter die Arme gegriffen werden, damit er wieder selbstständig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das ist langfristig nicht nur für den Einzelnen besser, sondern auch für uns als Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Schließlich, schließlich müssen möglichst viele Menschen finanziell auf eigenen Füßen stehen können. Es ist ganz wichtig zu betonen, dass Kürzungen bei Heiz- und Wohnungskosten nicht infrage kommen und auch gar nicht wünschenswert sind. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht 2019 geurteilt – die Ministerin hat es angesprochen –, dass Kürzungen von Unterkunfts- und Heizungskosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Ihre Gesetzgebung.) Mit der heutigen Aussprache wird ein Stück weit nahegelegt, Bezieher von Arbeitslosengeld würden verschwenderisch mit der knappen Ressource Energie umgehen, während alle anderen sparen. Damit wird nicht nur Neid, sondern auch eine Missgunst geschürt, die wir als SPD-Fraktion nicht zuträglich für unser gesellschaftliches Klima erachten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das Arbeitslosengeld II und künftig das Bürgergeld sollen die Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Existenzminimums absichern. In Saus und Braus lebt davon niemand. Bürgergeldempfänger beheizen deutlich kleinere Wohnungen und schränken ihre Ausgaben auch inflationsbedingt bereits auf ein notwendiges Minimum ein. Kürzungen an diesem Existenzminimum sind deshalb besonders kritisch zu betrachten. Ich freue mich mit dem neuen Bürgergeld auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Leistungsbezieher, Jobcenter und Gesellschaft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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