Barbara Becker-Hornickel
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Idee des liberalen Bürgergelds geht schon auf eine weite Tradition zurück. Bereits in den 90er-Jahren formulierten liberale Vordenker das Prinzip des Bürgergelds. Jetzt ist es so weit. Ein gutes Sozialsystem muss den Anspruch haben, den Bedürftigen zu helfen und sie vor einer schweren Notlage zu bewahren. Arbeitsuchende werden unterstützt, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden und eigenverantwortlich für ihren Unterhalt zu sorgen. Überhaupt keine Frage, Arbeit muss sich lohnen, daher war eine Reform der Zuverdienstgrenzen längst überfällig. Es verdient Respekt, wenn Menschen neben ihrer Grundsicherung in einem Minijob zu arbeiten beginnen. Schüler, Studenten und Azubis dürfen künftig 520 Euro von ihren eigenen Einkünften behalten. Die FDP hat dafür jahrelang geworben, dass hier eine elementare Chancengerechtigkeit geschaffen wird. Die Erfahrung des ersten selbstverdienten Geldes muss jeder erfahren dürfen, (Beifall René Domke, FDP) unabhängig davon, ob die Eltern auf Grundsicherung angewiesen sind. Eine Politik ist nur dann sozial, wenn sie zu einer bestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigt, denn eine Arbeit vermittelt Sinn, Anerkennung und Selbstbestätigung. Junge Menschen müssen sich zu einem selbstbewussten Piloten des eigenen Lebens qualifizieren dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Für uns Freie Demokraten gilt, die Grundsicherung muss einfacher, würdebewahrender, chancen- und aufstiegsorientierter werden. Thema Sanktionen: Von Sanktionen waren und sind weiterhin weniger als 10 Prozent betroffen, das heißt im Umkehrschluss, 90 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher des neuen Bürgergelds haben mit diesem System des Förderns und Forderns kein Problem. Wie sich diese Zahlen entwickeln oder ob sie sich ändern, bleibt abzuwarten. In den Jobcentern soll es durch konsequente Entbürokratisierung endlich möglich werden, dass sich die Mitarbeiter auf die Menschen konzentrieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Ich denke, auch das bringt uns einen richtigen Weg. Die Bürokratie hat bewirkt, dass immer mehr Gelder für die Berechnung von Leistungen statt für die Förderung der Kundinnen und Kunden verwendet wurden. Allein im Jahr 2018 wurde deshalb über 1 Milliarde Euro – über 1 Milliarde Euro! – aus dem Titel für Eingliederungsleistungen in den Verwaltungstitel umgeschichtet. Ziel für uns, die Freien Demokraten, ist es, mehr Aufstiegschancen durch Qualifikation und Anreize zu schaffen statt Steigerungen des Umverteilungsniveaus. Wir fordern diejenigen, die sich aus der Bedürftigkeit herausarbeiten möchten, mit besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene oberhalb der Minijobgrenze – jetzt stand da ein Komma, das habe ich nicht mitgelesen –, also dort setzen wir die richtigen Anreize, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Reform ist überfällig und das Kernelement des liberalen Bürgergeldes. Wir packen sie endlich an, und das jetzt bald. Einkünfte aus Minijobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften werden künftig gar nicht mehr angerechnet. (Beifall René Domke, FDP) Bisher mussten sie 90 Prozent abgeben. Das haben wir geändert. Es bleibt beim Prinzip „fördern und fordern“, und das ist auch richtig so, aber es bleibt auch bei einem Teil der bisherigen Sanktionen. Wer wiederholt nicht zu Terminen erscheint, wird auch künftig mit Sanktionen belegt. Leistungsbeziehern, die gegen ihre Mitwirkungspflichten verstoßen, können nach einer anfänglichen vereinbarten Vertrauenszeit auch weiterhin bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden. Das ist das Maximum an Sanktionierung, das das Bundesverfassungsgericht als legitim ansieht, aber auch aus unserer Sicht, der FDP-Fraktion, ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuern Sozialleistungen finanzieren. Viele unserer Forderungen, der Freien Demokraten, finden sich wieder. Menschen, die durch Schicksalsschläge auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft angewiesen sind, sollen sich darauf konzentrieren können, so schnell als möglich wieder auf die Beine zu kommen. Sie sollen nicht in Angst und Sorge verharren. Die Erhöhung des Schonvermögens ist überfällig, genau wie die Beibehaltung der Altersvorsorge und der eigenen Wohnung. Hier greift die zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und Wohnraumüberprüfung. Auch Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV kämpfen mit den gestiegenen Energiepreisen. Wir halten dagegen, indem die Inflationsanpassung künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend berechnet wird. Damit lösen wir das Problem, dass die Höhe des Regelsatzes den Preisentwicklungen hinterherhinkt. Künftig wird die Inflation präzise ausgeglichen. Der Regelsatz steigt dadurch, das haben wir heute mehrfach gehört, zur Einführung des Bürgergeldes auf 502 Euro. Das, empfinden wir, das ist Sozialpolitik der Ampel. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
