Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Einführung des Bürgergeldes – übrigens keines bedingungslosen Grundeinkommens – beginnt eines der größten sozialpolitischen Reformprojekte der Bundesregierung. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das hat die CDU immer noch nicht verstanden.) Mit dem Bürgergeld ist die Umwandlung der Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte geplant, die bislang im Leistungsbezug des Arbeitslosengeldes II, gemeinhin auch als Hartz IV bekannt, standen. Deshalb begrüße ich sehr, dass wir dank der CDU-Fraktion über diesen eingeleiteten sozialpolitischen Epochenwandel hier heute im Landtag sprechen, und es dürfte Sie wenig überraschen, meine Einschätzung zur Einführung ist eine völlig andere als die meines Vorredners von der CDU. Was haben wir, was haben die Bürgerinnen und Bürger vom Bürgergeld zu erwarten? Es geht um mehr Sicherheit, um mehr Respekt und um mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Mittlerweile liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor und das parlamentarische Verfahren hat begonnen. Die erste Beteiligung des Bundesrates soll am 28. Oktober erfolgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bürgergeld soll Arbeitsuchenden in der Grundsicherung in der Hauptsache mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Leistungsbeziehenden soll mit Einführung des Bürgergeldes mehr soziale Sicherheit in der heutigen modernen Arbeitswelt garantiert sowie dessen einfacherer Zugang gewährleistet werden. Im Sinne einer wirksamen Unterstützung von Betroffenen bei der Entwicklung und Ausschöpfung eigener Potenziale soll die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit im Vordergrund stehen. Es werden bürokratische Hürden abgebaut sowie verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Kernelement soll dabei ein Eingliederungsprozess sein, der eine Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Mitarbeitenden der Jobcenter auf Augenhöhe ermöglichen soll. Ein gemeinsam von der betroffenen Person und den Mitarbeitenden des Jobcenters erarbeiteter Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung. Mit der Erstellung dieses Kooperationsplans beginnt zugleich die sogenannte sechsmonatige Vertrauenszeit, während der Leistungsminderungen nur auf wiederholte Meldeversäumnisse beschränkt werden. Zugleich soll mit einer Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezuges dafür gesorgt werden, das bisherige Lebensumfeld der Arbeitsuchenden zu erhalten. Während der Karenzzeit wird ausschließlich erhebliches Vermögen berücksichtigt. Hiermit werden während der Corona-Pandemie geltende Sonderregelungen verstetigt. Wer seine Arbeit verliert, soll sich nicht zugleich auch um seine Wohnung und sein Erspartes sorgen müssen. Das begrüße ich ausdrücklich. Eine zeitlich begrenzte Anerkennung der tatsächlichen Bedarfe für Unterkunft und Heizung als angemessene Kosten trägt außerdem dazu bei, Wohnungsverlust zu vermeiden, denn bekanntlich sind drohender Wohnungsverlust oder gar Obdachlosigkeit maßgebliche Hemmnisse bei der Erwerbsintegration. Davon abgesehen ist es vielen Leistungsberechtigten aufgrund einer oftmals angespannten Wohnungsmarktlage auch gar nicht ohne Weiteres möglich, ihre Wohnkosten zeitnah zu senken, da Wohnraum im unteren Preissegment vielerorts nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht. Auch hier zeigt sich der sehr sinnvolle Ansatz der Sozialreform. (Henning Foerster, DIE LINKE: Sehr richtig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die Einführung des Bürgergeldes ist auch ein wichtiger und in die Zeit passender gesellschaftlicher Stützpfeiler für mehr Sicherheit für viele Menschen, auch gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern. Corona mit all seinen Auswirkungen, der furchtbare Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die damit im Zusammenhang stehende Situation auf dem Energiemarkt, wir leben seit einigen Jahren im Dauerkrisenmodus, wobei – und auch das ist mir an dieser Stelle wichtig – wir nur mittelbar von den Kriegsfolgen betroffen sind. Die Menschen in der Ukraine sind es unmittelbar und erfahren entsetzliches Leid. Bei allen Debatten über Krisensituationen sollten wir diese Einordnung niemals vergessen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eines ist aber klar: Eine solche Aneinanderreihung von Krisen erzeugt Unsicherheit und geht an der Gesellschaft in der Bundesrepublik und natürlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht spurlos vorbei. Die Auswirkungen zeigen sich nicht zuletzt auch in der aktuell hohen Inflation, von der alle Teile der Gesellschaft betroffen sind, Haushalte mit geringen Einkommen aber ganz besonders. Die teilweise gravierend steigenden Kosten, vor allem aufgrund der Energiekrise, befeuern nicht nur die Inflation selbst, sondern stellen insbesondere auch schutzbedürftige Menschen, die auf soziale Sicherungssysteme angewiesen sind, vor sehr große Herausforderungen. Es ist daher richtig und wichtig, dass die Regelbedarfe mit der Einführung des Bürgergeldes deutlich erhöht werden. Für Alleinstehende ergibt sich eine Erhöhung von mehr als 50 Euro. Das ist eine Erhöhung um mehr als zehn Prozent. Künftig – und das ist vielleicht noch bedeutsamer – findet zudem die aktuelle Preisentwicklung im Wege einer neu ausgerichteten Fortschreibung der Regelbedarfe entsprechend Berücksichtigung. Da diese kurzzeitigen Entwicklungen nicht fortgeschrieben werden, die langfristige Fortschreibung aber weiterhin an den entsprechenden Index sowie an die Lohnentwicklung gebunden ist, wurde ein gutes Instrument entwickelt, um solchen Situationen wie derzeit mit den starken Preissteigerungen adäquat begegnen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zum viel diskutierten Themenkomplex Sanktionen. Die Menschen weiter zu sanktionieren, ist der CDU so wichtig, dass dies ganz vorne in der Überschrift der Aussprache steht. Die Sache ist allerdings etwas komplizierter. In meinen Augen ist die Neuausrichtung der Grundsicherung dringend geboten. Die aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit Hartz IV sind im Kontext der Zeit, in der sie entstanden sind, zu bewerten. Und hier muss man konstatieren, dass zwar wichtige Fortschritte gemacht wurden, es gibt aber auch Aspekte, bei denen man deutlich hinter den Erwartungen und Vorstellungen zurückgeblieben ist. So ist es mit dem aktuellen Verfahren – Stichwort „Hartz IV“ – nicht gelungen, strukturelle Arbeitslosigkeit entscheidend zu verringern. Auch konnten keine wissenschaftlichen Nachweise zur Sinnhaftigkeit von Sanktionen erbracht werden. Mit Blick auf die bestehenden Sanktionen ist es daher nur folgerichtig, diese mit Einführung des Bürgergeldes umfassend zu reformieren. Hiermit wird nicht zuletzt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen im SGB II vom 5. November 2019 umgesetzt. Die Neuregelung der Sanktionen trägt den Prämissen des Bundesverfassungsgerichts insofern Rechnung, als dass verhältnismäßige Pflichten allein mittels verhältnismäßiger Sanktionen durchgesetzt werden dürfen. Das heißt gleichzeitig aber auch, bei der Einführung des Bürgergeldes sollen Sanktionen nicht entfallen, sondern sie werden in der Höhe begrenzt. Sanktionen auch für Meldeversäumnisse werden grundsätzlich weiterhin möglich sein, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Kurz gesagt, Betroffenen muss es möglich sein, die Minderung existenzsichernder Leistungen durch eigenes Verhalten abzuwenden beziehungsweise in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistungen auch nach einer Minderung wieder zu erhalten. Mit der bevorstehenden Reform werden also die Voraussetzungen und die Anwendung von Leistungsminderungen verfassungskonform umgesetzt. Die Sanktionen haben dabei erst dann einen Anwendungsraum, wenn nach der sechsmonatigen Vertrauenszeit Absprachen zu Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden. Auch hier gibt es aber immer noch Leistungsminderungen bei wiederholten Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen. Die Sanktionen werden jetzt aber menschenwürdiger und im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausgekleidet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auch noch zur Schaffung von Energiesparanreizen ein paar Sätze sagen. Vor dem Hintergrund der angespannten Energieversorgungssicherheit und des gegenwärtig und perspektivisch weiterhin zu erwartenden starken Energiekostenanstiegs für Heizung und für Strom und den damit verbundenen Folgen für Haushalte mit geringem Einkommen besteht Handlungsbedarf zur Schaffung eines Anreizsystems zur Energieeinsparung, da bin ich ganz bei Ihnen. Genau dafür setzt sich die Landesregierung seit vielen Wochen vor allem mit Aktivitäten zur Einführung eines bundesweiten Energiepreisdeckels ein. Damit sollen die gravierend steigenden Energiepreise gebremst und gleichzeitig Anreize zur Energieeinsparung gegeben werden. Auch mein Haus befindet sich seit Beginn der Krise im ständigen Austausch auf Länder- sowie auf Bundesebene zu eben diesen Fragen und auch zu Fragen eines möglichen Anreizsystems. Hierfür wurde durch Mecklenburg-Vorpommern ein Beschlussvorschlag für die diesjährige Arbeits- und Sozialministerkonferenz erarbeitet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicher richtig, wenn man sagt, dass mit dem Bürgergeld nicht alles zum 1. Januar 2023 perfekt sein wird. Gerade die aktuelle Entwicklung der Energiepreise sollte zu intensiven Überlegungen führen, die Ermittlung des Bedarfs an Haushaltsenergie aus der Ermittlung der Regelbedarfe auszugliedern und dafür ein eigenes Verfahren einzusetzen. Auch wäre eine zeitgleiche Einführung einer Kindergrundsicherung mit dem Bürgergeld zu begrüßen gewesen, denn sie wird erneut tiefgreifende Änderungen mit sich bringen. Mit der anstehenden Einführung einer Kindergrundsicherung besteht umso mehr die Möglichkeit, Kinderarmut zu bekämpfen, die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern sowie Chancengerechtigkeit zu fördern. Im Zuge der Implementierung dieser neuen Leistung für Kinder und Jugendliche besteht die Notwendigkeit, die dafür maßgebliche Schnittstelle zu den Grundsicherungssystemen entsprechend verantwortungsvoll auszugestalten. Und ja, der Zeitplan zur Einführung ist sehr ambitioniert, die Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen Regelung ist kurz. Es wird anfangs ruckeln, aber wenn wir in den Krisenjahren eines gelernt haben, ist es, sich schnell auf neue Anforderungen einzustellen und rasch Lösungen zu entwickeln. Denn das Ziel lohnt sich. Mit dem Bürgergeld gehen wir viele gute Schritte in die richtige Richtung. Davon werden viele Menschen gerade auch in unserem Land profitieren und an möglicherweise notwendigen Korrekturen kann noch gearbeitet werden. Ich möchte Sie deshalb ausdrücklich ermuntern, über Ihre Bundestagsfraktionen entsprechend Einfluss zu nehmen. Ich jedenfalls freue mich über jeden guten Hinweis und Beitrag, der das Bürgergeld zum Wohle der Gesellschaft, der Anspruchsberechtigten und der vollziehenden Verwaltung besser macht, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
