Simone Oldenburg
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Enseleit! Erst einmal möchte ich sagen, dass das Phasenmodell ein sehr erfolgreiches Modell ist, was von vielen anderen Bundesländern übernommen wird. Und wir wissen natürlich alle, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet sind, nicht ihre Krankheit zu melden, sondern nur, dass sie krank sind und die Dauer, und dass sie dann, alles, was über drei Tage liegt, dass sie dann einen Krankenschein vorzuweisen haben. Das ist auch an den Schulen logischerweise der Fall. Das sagt Paragraf 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dass die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen ist und dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, sich zur Art der Erkrankung und deren Ursache zu äußern, es sei denn, es müssen mögliche Schutzmaßnahmen als Reaktion auf diese Krankheit abgeleitet werden. Das ist bei Corona der Fall, weil Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, sodass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer melden, dass sie an Corona erkrankt sind, um ihrer Pflicht nachzukommen, weil Schutzmaßnahmen dann abgeleitet werden.
