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Christian Pegel

06.10.2022 Sitzungen 8/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Abberufung des Vorstandes ist nur unter extrem engen Bedingungen, was im Übrigen stiftungsrechtlich nicht untypisch ist, möglich. Von daher ist das eine Option, die derzeit nicht konkret im Raume steht, sondern es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Land und dem Stiftungsvorstand oder der Stiftung, dass der Stiftungsvorstand die Abwicklung betreibt. Das tut er mit Engagement und Nachdruck. Die Fragestellungen, die er vorträgt, sind für mich einsichtig. Es ist vereinbart, dass erst nach Testierung der entsprechenden Abschlüsse diese Abwicklung als abgeschlossen gilt. Die Testierung ist weder für 21 – dort ist sie im Machen – noch für 22 bereits erfolgt, weil, noch einmal, die Sachverhalte offen sind, die wir im Juni möglicherweise so nicht mitgeteilt bekommen konnten, weil auch der Vorstand von dieser Laufzeitlänge der Abwicklung nicht ausgehen konnte. Vor dem Hintergrund sehe ich nicht, dass wir Verstöße hätten, die das, was Sie dort angesprochen haben, rechtfertigen würden.

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