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Christian Pegel

06.10.2022 Sitzungen 8/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ist es eine Fragestunde an die Landesregierung; Und wir versuchen, bei dem Tenor Ihrer Frage, Ihres Themas, was ja sehr übergreifend ist, immer mit einem Kollegen zu reagieren, damit das sich im Zweifel ins Bild setzen lässt. Sie dürfen also unbesorgt sein, dass ich auch auf Fragen aus dem Justizministerium gewappnet wäre. Und im Zweifel wäre die Kollegin sogar im Raum und jederzeit in der Lage, ergänzend hinzuzukommen. Zweitens. Ihre Annahme, es gäbe eine Vereinbarung, dass Ende September zurückgetreten würde, würde ich so nicht teilen, sondern wir haben sehr transparent hier die Dinge bereitgestellt. Es gibt eine Vereinbarung, die die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in der Verantwortung des jetzigen Vorstandes sieht. Das ist genau das, was wir, glaube ich, auch gemeinsam als Interesse haben sollten, dass die Beteiligten, die in den Themen stecken, es zum Abschluss bringen. Und erst danach ist signalisiert, dass man einen, einen Rücktritt des Vorstandes vornehmen wird. Das gilt auch weiterhin in dieser Weise. In der Vereinbarung und in den Gesprächen dazu im Juni dieses Jahres ist vom Vorstand eingeschätzt worden, dass man es für nicht unrealistisch halte, Ende September diesen Abwicklungsprozess abgeschlossen zu haben mit den von Ihnen geschilderten Folgerungen, die ja daran hingen. Das ist leider nicht gelungen, es sind noch verschiedene Fragen offen. Soweit Sie das Finanzministerium im Besonderen ansprechen, würde ich mir nicht zu zutrauen, die individuellen Steuersachverhalte, die dann möglicherweise dahinterstehen, zu beurteilen. Das Steuergeheimnis verbietet im Übrigen, dass mich das Finanzministerium oder auch nur das Finanzamt seinen eigenen Finanzminister darüber ins Bild setzte. Was ich aus den Hinweisen des Stiftungsvorstandes entnehme, ist, dass die, erstens, sehr engagiert die Abwicklung betreiben und dass, zweitens, mehrere verschiedene Fragestellungen – eine ist auch öffentlich deutlich diskutiert worden –, nämlich die Frage, wie ein Vertrag mit der Nord Stream 2 AG zum Abschluss gebracht werden kann und ob und unter welchen Bedingungen Zahlungen an die Nord Stream 2 AG, die aus dem Vertrag resultieren mögen, erfolgen könnten, ob das sanktionsbehaftet sei, sodass es also mit Sicherheit auch Fragestellungen außerhalb möglicher bilateraler mit dem Finanzamt zu klärender steuerrechtlicher Sachverhalte sind.

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