Christian Pegel
Die Kolleginnen und Kollegen werden das erst ernsthaft angucken können, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist. Erstens gab es noch Restbedenken, die das BAMF geäußert hat, ob die Staatsangehörigkeit abschließend geklärt ist. Von der Staatsangehörigkeit hängt ab, mit welchen Möglichkeiten sie verfahren können, und auch dann bleibt es dabei, dass die Minderjährigkeit auch nach deutschem Recht weiterhin einen besonderen Schutz ausmacht. Dann werden wir schauen müssen, a) wie wir mit der Minderjährigkeit umgehen, und zweitens, wie genau die Staatsangehörigkeit aus Sicht des BAMF sich nach Abschluss des Verfahrens darstellt.
