Christian Pegel
Da die Landesbehörden keine Asylanträge bearbeitenden Behörden sind, kennen wir auch das BAMF-Verfahren ja immer nur, das bundesweit geführte Verfahren, immer nur aus der Berichterstattung der zuständigen Bundesbehörde. Über den Antrag in einem Drittstaat kann ich Ihnen nichts sagen, also erst recht nichts sagen. Ich kann Ihnen nicht einmal die Details des hiesigen deutschen Verfahrens nennen, geschweige denn die des ausländischen Verfahrens.
