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Christian Pegel

09.09.2022 Sitzungen 8/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst kann ich immer nur vom Hörensagen berichten, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern Asylanträge nicht bearbeitet. Keines der Bundesländer tut es, sondern dafür gibt es eine Bundesbehörde, das BAMF. Ich gehe davon aus, dass das BAMF relativ zeitnah die Überprüfung vorgenommen hat, auch schon an anderer Stelle Asylanträge gestellt sind. Zu welchem Zeitpunkt diese Antragstellung – ich glaube, in Bulgarien oder Rumänien – zuvor festgestellt worden ist, vermag ich hier nicht zu sagen. Ich habe aber gelernt, dass das Dublin-III-Abkommen, die Verordnung, auf die Sie abstellen, für Minderjährige besondere Regeln vorsieht, sodass eben die übliche Quintessenz, eine relativ zeitnahe Überführung in das Erstantragstellungsland, bei einem Minderjährigen nicht in gleicher Weise durchgreift wie bei volljährigen Beteiligten.

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