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Jan-Phillip Tadsen

AfD 09.09.2022 Sitzungen 8/31

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für die einladenden Worte! Ich versuche, eine kurze Vorbemerkung zum Sachverhalt darzustellen, damit die anwesenden Abgeordneten auch den Fall einordnen können. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Es geht um einen medial sehr für Aufsehen sorgenden Fall eines jungen Afghanen, dessen Identität nicht abschließend geklärt ist. Er ist 2021 nach Deutschland eingereist und vergewaltigte Anfang des Jahres ein 11-jähriges Mädchen in Neustrelitz. Dabei kam es jetzt vor Kurzem zu einer Verurteilung, das Strafmaß ein Jahr auf Bewährung. Auch das trug dazu bei, dass eine mediale Empörungswelle entstand. Zu Beginn des Jahres hatte dieser Straftäter bei uns einen Asylantrag gestellt. Auch acht bis neun Monate später ist dieser noch nicht entschieden worden. Und in der Beantwortung der heute auf der Tagesordnung stehenden Anfrage lesen wir, da darf ich kurz zitieren, dass „eine erste Überprüfung des Verurteilten“ ergab, „dass bereits ein Asylantrag in Bulgarien gestellt wurde“. Herr Minister, unter das völkerrechtlich gültige Dublin-System fallen bekanntlich ja alle Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht endgültig entschieden wurde. Daher meine erste Frage an Sie: Hätte vor dem Hintergrund der Antwort dieser Kleinen Anfrage nicht sofort nach festgestellter Einreise geprüft werden müssen, ob in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, in diesem Fall Bulgarien, bereits ein Antrag vorliegt?

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