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Falko Beitz

SPD 09.09.2022 Sitzungen 8/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Zielabweichungsverfahren treibt die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ja schon seit einigen Wochen um. Und Herrn Damm geht es alles mal wieder viel zu langsam, und überhaupt sei es viel zu wenig Fläche, man müsse viel mehr Acker in Mecklenburg-Vorpommern mit Photovoltaik vollstellen. Werter Kollege Damm! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dem Landtagsantrag aus dem Sommer 2021 von SPD und CDU zur Ermöglichung der Zielabweichungsverfahren war ein intensiver Diskussionsprozess in unseren Fraktionen vorausgegangen. Unter anderem ging es dabei um die Frage, ob wir es uns perspektivisch leisten können, Ackerfläche einzig und allein für die Solarstromgewinnung zu nutzen. Die Antwort war eindeutig. Natürlich ist ein Mehr an Fläche für PV-Anlagen sinnvoll, wenn wir eine erfolgreiche Energiewende wollen. Ich denke da aber in erster Linie an versiegelte Flächen, an Parkplätze, an Hausdächer und Fassaden. Das Fraunhofer-Institut hat für Deutschland das Potenzial an geeigneten PV-Flächen ausgerechnet. Allein über Parkplätzen haben wir deutschlandweit ein Potenzial von 59 Gigawatt Peak. Auf Dachflächen und Fassadenflächen sind es 1.000 Gigawatt Peak. Gut 950 Milliarden Kilowattstunden Strom könnten Sie allein damit erzeugen. Der Vorteil der PV-Nutzung in bereits besiedelten Gebieten liegt übrigens auf der Hand. Ich zerschneide keine natürlichen Lebensräume durch umzäunte Freiflächen-PV, entziehe der Landwirtschaft keine Nutzflächen und ich produziere den Strom dort, wo ich ihn am Ende auch brauche, reduziere also den Netzausbaubedarf. Dass wir überhaupt das Mittel der relativ aufwendigen Zielabweichungsverfahren gewählt haben, liegt daran, dass man das Landesraumentwicklungsprogramm nicht mal eben mit einem Federstrich ändern kann, sonst hätten wir nämlich einfach die 200 Meter Abstand zur Autobahn und Bahntrassen ins LEP geschrieben, die im EEG damals festgelegt wurden. Inzwischen sind es seit dem Osterpaket 500 Meter, und diese 500 Meter werden bei der aktuellen Überarbeitung des Landesraumentwicklungsprogramms Berücksichtigung finden. Genauso werden in der Überarbeitung selbstverständlich auch die neuen Flächen und Gebietskulissen des EEG wie Moore Berücksichtigung finden. Bereits für den 110-Meter-Abstand an Autobahnen ergab die potenzielle Fläche bei uns im Land 7.800 Hektar. Mit den perspektivisch ausgeweiteten Flächenkulissen werden wir deutlich mehr als die in Ihrem Antrag genannten 23.000 Hektar Solarflächenpotenziale im Land bekommen. Was die Verfahren der ZAV anbelangt, kann ich nur sagen, ja, auch uns geht es nicht schnell genug, und darum wird die Landesregierung da jetzt einen Gang hochschalten, mehr Personal einsetzen und die Verfahrensabläufe optimieren. Es muss am Ende aber nur eines klar sein: Keinem Investor, keiner Gemeinde bringt ein übereiltes Zielabweichungsverfahren etwas, wenn dann am Ende ein Solarpark wegen Verfahrensfehlern wieder abgebaut werden muss. Erlauben Sie mir noch eine inhaltliche Anmerkung. Sie wollen im Landesraumentwicklungsprogramm ja die Nummer 9 in Kapitel 5.3 streichen. Ist Ihnen eigentlich einmal in den Sinn gekommen, dass, wenn Sie diesen Passus streichen, der im Übrigen die Nutzung von PV auf Ackerböden strikt einschränkt, Sie überhaupt kein Zielabweichungsverfahren mehr benötigen, weil es gar kein Ziel mehr gibt, von dem Sie abweichen könnten? – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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