Thomas Diener
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Energie bewegt uns ja schon seit Beginn der Landtagssitzung nicht nur als Thema, sondern wir sind auch mit sehr viel Energie reingestartet. Jetzt quasi am Ende, fast am Ende der Sitzung, haben wir wieder das Thema Energie. Ob wir dann selbst noch genug Energie haben, werden wir dann sehen. Eine gute Stunde müssen wir noch aushalten. Die Umsetzung der Energiewende und die Flächenverfügbarkeit stehen seit einiger Zeit im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Belege dafür sind sowohl die Berichterstattung, die zahlreichen Kleinen Anfragen, die auch nicht immer gleich beantwortet werden, und auch die Anträge und Diskussionen hier im Landtag. Der Bereich Photovoltaikanlagen trifft insbesondere die Landwirtschaft, da ein Großteil der Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden soll – wenn man ehrlich ist, in zweiter Linie die Landwirtschaft, in erster Linie die Flächeneigentümer, die nicht immer die Landwirte sind. Es können Landwirte sein, es müssen keine Landwirte sein. Auch das muss man auseinanderhalten. Vorweg möchte ich klarstellen, dass die Installation von weiteren Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen kaum zur Lösung der aktuellen Lage beitragen wird. Schon heute haben wir einen Strombedarf in unserem Land, der zu 250 Prozent ungefähr gedeckt wird, und dennoch werden wir immer wieder gefragt, weshalb Windkraftanlagen nicht in Betrieb sind, obwohl der Wind weht, oder wie die Stromversorgung mittels Photovoltaik in der Nacht erfolgen soll. Diese Fragen wird auch der vorliegende Antrag nicht beantworten. Für diese Frage liegt die Lösung im synchronen Ausbau der erneuerbaren Energien, der Netze und der Speichertechnologien und nicht im unkontrollierten Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten sich die Koalitionsfraktionen im Oktober 2020 auf Kriterien zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen vereinbart. Vereinbart war hier unter anderem keine räumliche Konzentration der Photovoltaikanlagen, da ein Ausbau auf maximal zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, das wären ungefähr 26.000 Hektar, also als Obergrenze, keine Nutzung von hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen. Hier wurden als Anhaltswerte 35 Bodenpunkte angenommen. Das ist, wenn man das ehrlich nimmt, je nach Niederschlagsverteilung auch mal niedriger. Die Reduzierung der Eingriffsausgleichsmaßnahmen zum Schutz der anderen landwirtschaftlichen Flächen darf auch nicht weiter ausgenommen werden, sondern reduziert werden. Ziel war es, hier Rahmenbedingungen zu schaffen, um die klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik oder auch Bundesregierung umzusetzen und gleichzeitig auch den Landwirtschaftsunternehmen eine Einkommensalternative aufzuzeigen, also im günstigsten Falle auch eine Win-win-Situation. Leider hat sich die damalige Landesregierung dem Anliegen versperrt und lediglich eine Möglichkeit im Rahmen von Zielabweichungsverfahren eröffnet. Während der damalige Energieminister die Vorschläge der Koalitionsfraktionen unterstützte, wurden diese vom Landwirtschaftsministerium nicht mitgetragen. Seitdem haben über 60 Antragsteller Anträge zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen über das Zielabweichungsverfahren gestellt. Eben wurde die Zahl 70 genannt. Auf alle Fälle, es stimmt die Richtung. Genehmigt worden seien bisher lediglich zwei. Nach meinem Kenntnisstand scheitert die zügige Genehmigung wieder am Landwirtschaftsministerium, dies, obwohl der Bereich Klimaschutz seit letzter Legislaturperiode auch in diesem Hause untergebracht ist. Man kann aber nicht nur vom Klimaschutz reden, sondern muss ihn dann auch ermöglichen. Meine Fraktion sieht den Konflikt zwischen Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen und der Notwendigkeit, Erneuerbare-Energie-Anlagen zu errichten. Aus diesem Grunde heraus fordern wir auch klare Kriterien, unter denen die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen genehmigt werden kann. Insofern muss man ganz deutlich sagen, das eine ist die Regel, und Zielabweichungsverfahren sind die Ausnahme. Jetzt sozusagen erweiterte Regeln für eine Ausnahme zu wollen, ist natürlich schwierig. Entweder, man hat ein Regel-Ausnahme-Verhältnis, oder man hat keins. Darüber muss man sich im Klaren sein. Die Genehmigung solcher Anlagen, also im Rahmen von Zielabweichungsverfahren, muss eine Ausnahme bleiben und darf auch nicht sozusagen geregelt werden. Das würde sich auch selbst ein Stück weit widersprechen. Aus diesem Grunde unterstützen wir den Antrag grundsätzlich, wenn es darum geht, Kriterien zu eruieren an der Stelle, und beantragen daher die Überweisung in den zuständigen Ausschuss, damit man sich im Ausschuss gegebenenfalls über Kriterien dann auch unterhalten kann. Das können Kriterien sein, die dann auch mit Betroffenen diskutiert werden können, die auch mit Kommunen diskutiert werden können und die auch in der Landwirtschaft diskutiert werden können, wie man ein Einvernehmen herstellen kann. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
