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Hannes Damm

GRÜNE 09.09.2022 Sitzungen 8/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir müssen die Energiekrise bewältigen und die Klimakrise eindämmen. Dazu benötigen wir einen deutlichen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen. Die Zielabweichungsverfahren müssen effizient durchführbar sein, sie dürfen keinen unnötigen Mehraufwand bei den Ministerien erzeugen und der Ausgang für die Kommunen und Projektträger muss absehbar sein. Um diese Ziele zu erreichen, liegt Ihnen heute unser Antrag zur Anpassung des Zielabweichungsverfahrens vor. Vor etwas mehr als einem Jahr hat sich der Landtag mit dem Ausbau der Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Anlass waren geänderte Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das EEG und das Landesraumentwicklungsprogramm von 2016 passen und passten nicht zueinander. Um mit den neuen Gegebenheiten Schritt zu halten und weil eine Fortschreibung des LEP wohl zu lange gedauert hätte, hat der Landtag beschlossen, Kriterien festzulegen, unter welchen Bedingungen Freiflächen-Anlagen außerhalb des bestehenden Landesraumentwicklungsprogramms genehmigt werden können. Dieses sogenannte Zielabweichungsverfahren läuft nun ein Jahr. Über 60 Anträge gibt es bereits. Diese Projekte mit über vier Gigawatt Leistung – mehr als der Iststand im Land – könnten kurzfristig entstehen, aber: keine einzige Bewilligung, kein Antrag wurde auch nur vollständig bearbeitet. Ein weiteres Jahr Verzögerung beim Klimaschutz, ein Jahr weniger, in dem Bürger/-innen und Kommunen an der Energiewende teilhaben könnten, ein Jahr Rückstand bei der Wertschöpfung unserer Unternehmen. Herr Backhaus nannte es Lichtgeschwindigkeit. Für mich ist das Stillstand. Aber wo klemmt es denn nun beim PV-Ausbau in Mecklenburg-Vorpommern? Erstens wird der allgemeine Zugang zu Flächen unnötig und unverhältnismäßig beschnitten, da im LEP immer noch eine seit vielen Jahren veraltete Vorgabe aus dem EEG zur Anwendung kommt. Zweitens ist auch der Umfang von 5.000 Hektar des bestehenden Abweichungsverfahrens viel zu gering. Und drittens sind die Vorgaben zur Zielabweichung offensichtlich zu komplex. Aber der Reihe nach! Zum ersten Punkt: Seit nunmehr sechs Jahren kann man PV-Freiflächen-Anlagen in M-V regulär nur innerhalb von 110 Metern links und rechts von Autobahnen und Bahntrassen aufstellen. Laut EEG ist inzwischen der fünffache Wert zulässig. Viele weitere Flächen fernab von Straßen und Schienen kamen noch dazu. Warum, werte Regierung, setzen Sie seit Jahren nicht einmal den bestehenden Gesetzesrahmen bei uns um, zeigen aber immer auf die Regierung in Berlin, wenn ein Schuldiger für die bei uns stockende Energiewende gesucht wird? (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zielabweichungsverfahren sollte die verschleppte Anpassung des Landesraumentwicklungsprogramms gewissermaßen ersetzen. Aber das geht leider nicht auf. Die vom Bundesgesetzgeber angedachte Möglichkeit, einen im 110-Meter-Bereich bestehenden Solarpark auf 200 beziehungsweise heute 500 Meter zu erweitern, ist über Zielabweichungen nur dort möglich, wo dann auch der Bodenwert unter 40 liegt und zusätzlich auch die anderen Kriterien des ZAV erfüllt werden können. Dabei bieten sich gerade bei einer Erweiterung bestehender Anlagen Einsparpotenziale, insbesondere mit Blick auf den Netzanschluss. Warum werden in einer kleinen Teilfortschreibung des LEP nicht die Flächen des EEG eins zu eins angesetzt – das ist ein halber Satz, der gestrichen werden müsste –, Flächen, die alle in gewisser Weise vorbelastet sind und einen naturverträglichen Ausbau möglich machen, ohne dabei in Konflikt mit dem Acker zu geraten. Gerade Agri-PV und Moor-PV haben doch in M-V allerhöchste Relevanz. Und auch wenn Agri-PV etwa sieben- bis zehnmal mehr Fläche für denselben Energieertrag braucht, weil die Module weiter auseinanderstehen, sind die Vorteile durch die Doppelnutzung des Bodens doch offensichtlich. Zudem sind diese Flächen weiter agrarförderfähig. Im Wirtschaftsausschuss kam in der Debatte um den Energiegipfel zuletzt vonseiten der Regierung die These auf, für Agri-PV wären auch deswegen, anders als für gewöhnliche Freiflächen-Anlagen, im gegebenen Rechtsrahmen in M-V keine Zielabweichungsverfahren nötig. Diese Auffassung ist falsch. Der LEP M-V beschränkt sämtliche PV-Freiflächen-Anlagen auf die lange veralteten 110 Meter neben Straßen und Schienen. Für alle anderen Flächen bedarf es einer Zielabweichung. Und genauso stellt es die Bundesregierung auf Drucksache 20/1463 unmissverständlich klar, die besagt, ich zitiere: „Bei der Agri-Photovoltaik gilt dasselbe Planungs- und Genehmigungsverfahren, welches auch bei konventionellen Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum Tragen kommt.“ Und damit trifft die Auffassung von SPD und LINKEN nicht zu, dass es aktuell möglich ist, über die Agri-PV nach Ausschöpfen der 5.000 Hektar aus dem ZAV den Solarausbau in M-V fortzusetzen. Und um trockengelegte Moore in landwirtschaftlicher Nutzung wiederzuvernässen, schafft Photovoltaik einen massiven Anreiz, denn PV bietet den Landwirt/-innen einen Ersatz für die bisherigen Einnahmen auf diesen Flächen und schafft zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Biodiversität. Über die Hälfte unseres Bundeslandes wird landwirtschaftlich genutzt, etwa ein Viertel davon sind mehr oder minder trockene Moore. Dass der LEP M-V aktuell Agri-PV ausschließt, ist doch niemandem zu erklären! Ich bin deshalb umso mehr verwundert über eine jüngst gegebene Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU. Dort schreibt die Regierung, dass sie Photovoltaik nur noch auf Konversionsflächen und Deponien zulassen wolle sowie auf Ackerflächen, wenn es sich um Agri-PV handelt. Moor-PV kommt nicht vor. Das ist ein weiterer Tritt auf die Bremse, konterkariert das EEG, wo das nämlich drinsteht, und bevormundet die Bauern und Bäuerinnen in unserem Land, denn die bauen aktuell auf 100.000 Hektar im Land Raps für Rapsölkraftstoffe und Biodiesel an und eben keine Nahrungsmittel. Das blenden Sie hier alle miteinander nur zu gern aus. Das sind Flächen, die bereits für die Energieproduktion genutzt werden. Zur Erinnerung: Wir fordern weniger als ein Viertel Fläche davon, auf minderwertigen Böden, auf denen zwischen den Modulen sogar weiterhin eine extensive Tierhaltung möglich wäre, 23.000 Hektar. Und wenn Sie sich die Zahlen des aktuellen Zielabweichungsverfahrens anschauen, dann sehen Sie doch, dass die Landwirt/-innen und Bodeneigentümer/-innen gemeinsam vorangehen möchten. Über 4.000 von 5.000 Hektar sind innerhalb nur eines Jahres beantragt worden, Tendenz rasch steigend. Das zeigt, 5.000 Hektar sind deutlich zu wenig, um den Ausbau von PV bis zur geplanten Fortschreibung des LEP, nämlich 2026, kontinuierlich fortzuführen und keine Pleitenwellen loszutreten, die Fachkräfte hier zu halten, die Firmen hier zu halten. Gleichzeitig ist der Wert viel zu gering, um unseren fairen Anteil an den nationalen Ausbauzielen zu erreichen. Es passt auch nicht mit den Wasserstoffplänen der Regierung zusammen. Da braucht es Größenordnungen, mehr als die drei Gigawatt Solar im Bestand und auch mehr als die fünf Gigawatt des Zielabweichungsverfahrens. Ich war an einer umfassenden Studie für M-V beteiligt, und die kommt dafür auf die hier beantragten 23.000 Hektar. Wir hatten es gestern, 25 Gigawatt Wind bräuchte es. Bei PV stellt sich das ähnlich dar. Kommen wir zuletzt zu der Frage, warum in einem ganzen Jahr kein einziger der über 60 Zielabweichungsanträge abschließend bearbeitet wurde. Das komplizierte Punktesystem, wie Sie es ansetzen, ist offensichtlich ungeeignet, da es nicht jedem sofort verständlich ist und die Erfolgsaussichten der Zielabweichung nicht einmal absehbar sind. Und offenbar, auch im Ministerium hat es in einem Jahr niemand geschafft, da durchzublicken. Offenbar hat auch die Anpassung im Mai keinen Erfolg gebracht, denn seitdem ist kein einziges offenes Verfahren weitergekommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn mir gleich eine Rednerin oder ein Redner erklären kann, was genau eine „fortschrittliche Kommunal- oder Bürgerbeteiligung“ ist, also welche quantifizierbaren Kriterien dafür erfüllt werden müssen, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Und noch wichtiger: Wie soll man so etwas vor Beschluss des B-Plans rechtssicher vertraglich festhalten, ohne in Teufels Küche zu kommen? Das EEG legt nicht ohne Grund fest, dass die finanzielle Beteiligung erst nach Beschluss besiegelt werden darf. In M-V wird es andersherum gefordert. Es darf doch nicht sein, dass ein Land, auch mit den besten Absichten, zu Rechtsbruch aufruft! Weiterhin entbehrlich sollte die Abfrage des Bebauungsplans und des Verfahrens zur Baugenehmigung sein. Beide werden von den Behörden an anderer Stelle ohnehin geprüft. Damit muss man nicht die Behörden zusätzlich noch mal belasten. Kriterien wie der Sitz der Betreiberfirma in den Gemeinden sind zumindest fraglich. 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen landen heute nämlich unabhängig davon ohnehin bei der Standortgemeinde. Das ZAV ist aber auch der falsche Ort für einen umfangreichen Wunschzettel. Dass das Land hier die Finger im Spiel hat, ist nur auf die unglückliche Zielformulierung im LEP zurückzuführen und nicht die Regel. Lassen Sie die Gemeinden in ihrer Planungshoheit wie überall sonst in der Republik selbst entscheiden, wie sie PV auf ihren Gemeindegebieten umsetzen wollen! Im Zielabweichungsverfahren reicht eine Bewertung, ob das Projekt von der Gemeinde gewollt ist und ob die Fläche der Flächenkulisse entspricht. Dazu können wir an der Stelle noch sicherstellen, dass der Rückbau geregelt ist und dass die lokale Versiegelung im Rahmen bleibt, Naturschutzkriterien, fertig. Wir brauchen ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren mit klaren Kriterien, ohne Raum für Spekulationen und Schnickschnack, in dem alle Beteiligten wissen, wo die Reise hingeht. Ich bitte Sie, schauen Sie sich unseren Antrag an, da werden Sie so eine Kriterienliste finden, da werden Sie die ausreichenden Flächenkulissen finden, und dann gibt es eine Chance darauf, dass wir die Freiflächen-Photovoltaik in unserem Bundesland zu dem Treiber zur Klimakrise- und zur Energiekrise-Begegnung machen können, die sie verdient hat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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