Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer wollte schon gegen einen Antrag stimmen, der die Frühförderung und das Erlernen der Sprache zum Ziel hat und das diesbezügliche Förderprogramm des Bundes angesichts seiner positiven Effekte fortgesetzt sehen möchte?! (Torsten Renz, CDU: Es wird Leute geben, die dagegenstimmen.) Während – und das wurde schon gesagt – allerdings die Bundesregierung noch in ihrem Koalitionsvertrag die Weiterführung dieses Programms versprach, schrieb sie explizit hierfür eben keinen klaren Posten mehr in ihren Haushalt, dass die Länder selbst über die Förderungsmöglichkeiten des Gute-KiTa-Gesetzes hierfür aufkommen, unredlicherweise also Einsparungen auf Kosten der Kinder. Nachdem dann, das wurde auch gesagt, der hier präsentierte Antrag der CDU vorlag, meldete die Landesregierung am 30. August per eiliger Pressemitteilung prompt dann doch, sie setze sich beim Bundesrat für die Erhaltung des Förderprogramms ein, denn es gebe hierzulande 140 Sprach-Kitas und 171 finanzierte Fachkräfte, wofür dem Land allein 2022 4 Millionen Euro zugeflossen seien. Dies nun einfach vom Bund aufs Land abzuwälzen, wäre eine Kürzung zulasten der Förderung der Kinder. Grundsätzlich ist dem so, das sehen wir auch so. Faktisch folgt die Landesregierung damit aber nicht nur der von Ihnen im Antrag erwünschten Feststellung im Allgemeinen, konkret hat sich damit auch Punkt II.2 Ihres Antrags gewissermaßen erledigt. Sollte sich der Bund nun jedoch verweigern und damit die Initiative der Landesregierung im Bundesrat ins Leere laufen, so stellt sich angesichts der desaströsen Lage der Landesfinanzen die Frage, was hier auch aufgeworfen wurde, aus welchem Haushaltsposten die Landesregierung die Mittel für die Finanzierung des Programms zu nehmen gedenkt, jetzt, da die Haushaltsdiskussion durch und die Finanzierungsbereiche festgeschrieben sind. Immerhin sprechen wir von 4 Millionen, was mehrfach betont wurde. Frage: Bedürfte es hier eines Nachtragshaushalts? (Torsten Renz, CDU: Oh nee! Ist das ernst gemeint, oder was?!) Oder falls Sie Mehrausgaben suchen, schauen wir doch bei unseren Vorschlägen nach! Im Verfahren zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurden von meiner Fraktion Einsparungen von über 300 Millionen Euro beantragt. Damit könnten wir die Sprach-Kitas mit jährlich 4 Millionen Euro eine ganze Weile finanzieren. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Aber abgesehen davon gilt rein inhaltlich, was Kindern hilft, was sie qualifiziert und voranbringt, das sollte trotz der Kosten weiter befördert werden. Klar! Hier stimmen wir Ihnen grundsätzlich zu. Funktionierende und spezialisierte Sprach-Kitas sollten darüber hinaus nicht mitten in ihrem Arbeits- beziehungsweise Bildungsprozess unterbrochen werden. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Insofern teilen wir die Auffassung dieses CDU-Antrags. Zudem ist ersichtlich, dass die Landesregierung ja ohnehin bereits erfüllt, was dieser Antrag fordert: Sie wird dem Bund gegenüber im Bundesrat aktiv. Dennoch gilt hier kritisch anzumerken, dass Sprache der Schlüssel zur Welt ist, sprachliche Kompetenzen einen erheblichen Einfluss auf den weiteren Bildungsweg sowie auf das Berufsleben besitzen, Sprache damit grundsätzlich besonderer Förderung bedarf, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. In diesem Sinne hatte meine Fraktion mit einem Antrag zum Schulgesetz im Januarplenum eigens versucht, den Unterricht der Grundschule auf die verlässliche Vermittlung anwendungsbereiter Kenntnisse und Befähigungen im Lesen, Schreiben und Rechnen zu zentrieren. Das steht nämlich so explizit nicht im Schulgesetz. Wir sind der Überzeugung, es gehörte dort hinein, zumal, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) zumal die Defizite nach Ausweis entsprechender Tests eher steigen als abnehmen. Dennoch wurde unser Antrag zur Ausrichtung der Grundschule auf die basalen sprachlichen Fähigkeiten der jungen Schüler abgelehnt, wie prinzipiell alle Anträge, die von unserer Fraktion kommen. Zu bedenken gilt es aber auch, dass Schulen alleine ohne aktives Mitwirken der Eltern an ihre Grenzen gelangen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ganz besonders bezogen auf das zufriedenstellende Beherrschen der deutschen Sprache. Ich selbst habe jahrelang Kinder mit Migrationshintergrund unterrichtet in meiner Schule und dabei die Erfahrung gemacht, dass nach wie vor in vielen migrantischen Familien nicht oder zu wenig Deutsch gesprochen wird. Dies zu verbessern, wäre an sich eine kulturelle Bringpflicht innerhalb der zugewanderten Familien. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Würde hier so früh wie möglich für ein deutsch- oder gar zweisprachiges Aufwachsen Sorge getragen, entstünde der Förderbedarf, auf den das Sprach-Kita-Programm abzielt, mindestens nicht in dem Maße wie derzeit vonnöten. Zudem sollte eigentlich davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des frühkindlichen Sprechens und Denkens selbstverständlich immanentes Anliegen der Kitapädagogik ist und es nicht eigens eines zusätzlichen millionenschweren Sonderprogramms bedürfe, das so allerlei bildungspolitische Sentenzen, etwa das realisiert wissen will, was ich bislang gleichfalls naturgemäß für eine Aufgabe jeder Erziehung gehalten habe. Und noch ein entscheidender Punkt ist hier wichtig zu erwähnen. Im Sprach-Kita-Programm ist von „alltagsintegrierter sprachlicher Bildung“, von „inklusiver Pädagogik“, von der „Zusammenarbeit mit Familien“, von „digitalen Medien“ die Rede. „Alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ ist doch ein recht hochgestochener Begriff für die reine Selbstverständlichkeit, dass Sprachvermögen von Kindern im Alltag durch möglichst viel und möglichst qualifiziertes Sprechen bereichert wird, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) durch Sinneseindrücke, Erlebnisse, Anregungen und so weiter. Dass dies möglichst in Zusammenarbeit mit den Familien, primär sogar in deren Verantwortung, zu geschehen hat, ist meines Erachtens nur natürlich, es sei denn, hier ist eine Hilfe für die offenbar steigende Zahl dysfunktionaler Familien gemeint, in denen mit den eigenen Kindern zu wenig gesprochen wird und ihnen entweder zu wenig oder eben leider gar nichts mehr vorgelesen wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: So ist es.) Die Maßnahmen einer inklusiven Pädagogik immerhin mögen hilfreich für Benachteiligte sein und das sichern, was Sie allgemein und positiv konnotiert gern als „Teilhabe“ bezeichnen. Was letztendlich aber digitale Medien in der Kita für sprachfördernde Wirkungen ermöglichen mögen, mag man durchaus hinterfragen, da digitale Medien – siehe digitale Legasthenie – durchaus einen entgegengesetzten Effekt auslösen können. Wie schon gesagt, in der Sache stimmen wir Ihnen zu, aber im Inhaltlichen hegen wir unsere Ihnen ja bekannten Bedenken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
