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Tilo Gundlack

SPD 09.09.2022 Sitzungen 8/31

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Steuern senken – Gasumlage streichen“ ist der Tenor dieses Antrages. Ich habe mich allerdings gefragt: Die Gasumlage streichen – wie wollen Sie etwas streichen, was es noch gar nicht gibt? Ist ja blödsinnig! Deswegen macht der ganze Antrag schon keinen Sinn. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die Gasumlage soll ja erst noch erhoben werden oder zumindest in ein Gesetzesverfahren gegossen werden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Von der Seite her muss man erst mal sehen, was da auf uns zukommt, und dann kann man immer noch über unsere Kollegen aus dem Bundestag darüber philosophieren, wie man damit umgeht. Letztendlich wissen wir nicht – das hat Kollege Domke auch gesagt –, ob das überhaupt kommt und wie es kommt und wie es ausgestaltet werden soll. Aber, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag grundsätzlich ab. Es würde zu erheblichen Mindereinnahmen vom Bund, den Ländern und den Kommunen führen. Dies würde zu einer Abwärtsspirale führen und der Staat in seiner Gesamtheit würde geschwächt werden. Falls es der AfD in Vergessenheit geraten ist, hier mal ein paar Zahlen: Bei der vertikalen Steuerverteilung erhält der Bund 49,6 Prozent der Umsatzsteuer, der restliche Anteil verteilt sich mit 47,2 Prozent auf die Länder, und 3,2 Prozent erhalten die Gemeinden. Die Umsatzsteuer ist neben der Einkommensteuer von allen Steuerarten die aufkommensstärkste. Wird dieses Aufkommen an der Umsatzsteuer geschmälert, so verlieren alle staatlichen Ebenen. Durch die Mechanismen im Finanzausgleichsgesetz würde dann eine Verschlechterung der Situation heraufbeschworen, und dies kann doch wohl ernsthaft keiner wollen. Oder will die AfD-Fraktion tatsächlich die kommunale Ebene fiskal in die Knie zwingen? Dann sagen Sie es doch einfach so deutlich, denn damit schränken Sie auch die Handlungsfähigkeit massiv ein! (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Aber Sie müssen es dann auch deutlich sagen, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) dass Sie den Kommunen keine Finanzierung mehr geben wollen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Gerade jetzt benötigt doch gerade die kommunale Ebene die finanziellen Mittel, um ihre Stadtwerke und die kommunalen Wohnungsunternehmen zu stützen und ihnen unter die Arme zu greifen. Und dies zusätzlich vielleicht mit dem zu erwartenden Rettungsschirm für beide Einheiten wäre, zumindest nach unserer Sicht, etwas sehr, sehr Sinnvolles. Der Staat hat bereits verschiedene Entlastungsmaßnahmen in Reaktion auf die Energiepreissteigerungen getroffen. Gestern haben wir ausführlich darüber gesprochen, heute ja auch schon einige Male vielleicht. Weitere Maßnahmen werden durch die Bundes- und Landesregierung und auf dem Energiegipfel unter Koalitionsführung beschlossen. Ein Aussetzen der Umsatzsteuer auf Energie ist nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht möglich. Ebenso können andere Abgaben und Steuern und Umlagen nach EU-Recht nicht von der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden. Dazu gibt es auch einen Brief, nachzulesen im „Handelsblatt“, oder man schickt Ihnen den einfach mal, damit Sie auch ein bisschen was Sinnvolles lesen können. Für Treibstoffe, Benzin und Diesel ist nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie die Anwendung ermäßigter Steuersätze nicht zulässig. Für die meisten Nahrungsmittel gilt bereits der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ein Nullsteuersatz wäre zwar nach EU-Recht möglich, würde jedoch zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Eines haben wir doch bei allen Absenkungen der letzten Jahrzehnte gelernt: Letztlich kommt nur ein Bruchteil bei den Verbrauchern an, Freude darüber kommt doch nur bei den Produzenten auf, die sofort in die Lücke springen und ihre Gewinne maximieren – deshalb auch eine Übergewinnsteuer. Die Forderung wird nicht umsetzbar sein, weil nicht finanzierbar, was Sie wollen. Der Bundesrat hat gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes zwar ein Initiativrecht für Gesetzentwürfe, da die Umsatzsteuer zu aktuell 47,2 Prozent den Ländern zusteht, würde der Vorschlag der AfD nicht nur dem Bund die Handlungsfähigkeit in der aktuellen Situation nehmen, sondern auch die Länder vor nicht überbrückbare Probleme stellen. Der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer insgesamt beträgt gut 100 Milliarden Euro, der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns dazu gut 3 Milliarden Euro. Und ich habe mal in meiner Heimatstadt in den Haushaltsplan reinguckt: Die Hansestadt Wismar bekommt 3,7 Millionen Euro von der Umsatzsteuer. Wie Sie das kompensieren wollen, gerade Herr Schneider, der da hinten ja so lässig in seinem Sessel sitzt, das müssen Sie uns mal erklären! Aber das können Sie wahrscheinlich nicht. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das kann ich Ihnen erklären.) Das können Sie nicht erklären! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Bereits die CDU-Forderung vom Dezember 2021, die Mehrwertsteuer auf Energie auf sieben Prozent abzusenken, hätte Mindereinnahmen im Landeshaushalt von gut 300 Millionen Euro bedeutet, deswegen haben wir ihn auch damals abgelehnt. Die Kollegin Berg hatte dazu ja schon Ausführungen gemacht. Die AfD-Forderungen gehen deutlich weiter und würden sich auf Mindereinnahmen von jenseits einer halben Milliarde Euro belaufen, allein im Landeshaushalt. Und eine Kompensation kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor, wobei man anmerken muss, dass Mecklenburg-Vorpommern von der Umsatzsteuer profitiert, weil durch den Ausgleichsmechanismus letztlich Geld mit den finanzschwächeren Regionen geteilt wird. Und was wir auch gestern schon gesagt haben, was der Kollege Koplin auch schon gesagt hat und, glaube ich, andere auch: Eine gezielte Entlastung gerade bei den einkommensschwachen Gruppen, das ist unser Ziel, alles andere, das werden wir sehen. Und, wie gesagt, die Gasumlage gibt es nicht, können wir also auch nicht streichen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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