Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Mecklenburg-Vorpommern ist die Kindertagesförderung beitragsfrei, in 13 anderen Bundesländern ist man davon ziemlich weit entfernt. In unserem Bundesland werden fast 58 Prozent – das hat Herr Renz gesagt – der 0- bis 3-Jährigen in der Kita betreut, im Saarland sind es knapp 30 Prozent. Bei uns werden 95,4 Prozent der 3- bis 6-Jährigen in der Kita gefördert, in Bremen sind es 87 Prozent. In unserem Bundesland sind fast alle Fachkräfte ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen. Bundesweit haben wir die höchste Fachkraftquote. Es gibt Bundesländer, in denen lediglich 65 Prozent der Beschäftigten in den Kitas ausgebildet sein müssen. Das ist für uns, sehr geehrte Damen und Herren von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, alles andere, nur kein Qualitätsstandard. Diese Zahlen verdeutlichen … Und deswegen vielleicht noch mal, Herr Renz, wir können gar nicht von einer Fachkraft-Kind-Relation reden, sondern von einer Betreuer-Kind-Relation, denn Fachkraft-Kind-Relation, da führen wir haushoch im Bundesvergleich, weil wir die meisten ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen im Kindergarten als Erzieherinnen und Erzieher tätig haben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir eben, wenn wir jetzt die Zahlen gehört haben, Bundeseinheitlichkeit, von einer Bundeseinheitlichkeit ganz weit entfernt sind. Und das ist überhaupt nicht verwerflich, sondern verdeutlicht, dass Länder verschiedene Prioritäten setzen, unabhängig davon, dass es unbestritten ist, voneinander zu lernen. Aber bundesweit einheitlich heißt auch, dass man Kompromisse eingeht. Und Kompromisse heißt auch vielleicht bei uns eine Abkehr von unserem jetzt hohen Fachkräftestandard oder dem hohen Betreuungsumfang. Warum sollten wir auf diesem Gebiet, in diesen Bereichen, für alles das unseren Vorsprung für eine Gleichmacherei aufgeben? Vergleichbarkeit sehr gern, aber keine Gleichmacherei! Ein gemeinschaftlicher Standard an sich hat noch gar keinen Wert. Und deshalb ist es wichtig – und das hat Herr Renz gesagt –, dass eine Vergleichbarkeit bei einigen Standards erreicht werden muss, und das kann aber dieses Gute-KiTa-Gesetz nicht und das muss es auch nicht leisten, denn nur noch einmal zur Erinnerung, das wird zum 01.01.2023, also in gut drei Monaten, dann in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz muss es nicht und es bedarf auch keiner Bundesratsinitiative. Und das verwundert mich dann schon, weil es ja eine grüne Familienministerin ist, dass dieser Antrag kommt, weil es einen Prozess gibt, der schon längst in Bewegung ist, und zwar jetzt nicht, dieses Antrages bedarf es nicht, weil die rot-rote Landesregierung irgendetwas schon macht, sondern weil die Ampelkoalition schon längst, wie es so schön heißt, auf dem Weg ist. Es gibt bereits einen umfangreichen Prozess zur Entwicklung von bundeseinheitlichen Standards für ein Qualitätsentwicklungsgesetz. Der ist bereits vor wenigen Monaten gestartet. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Steht ja auch im Antrag.) Und derzeit werden in dieser Arbeitsgemeinschaft, die Arbeitsgemeinschaft frühe Bildung heißt, Standards in den Bereichen Betreuungsrelation, sprachliche Bildung und auch Steuerungsfunktion bearbeitet, die dann als ein Qualitätsentwicklungsgesetz, das mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, jetzt in den politischen Dialog eingebracht werden. Wir brauchen also – und das hat die Bundesregierung gemacht – einen planvollen, strukturierten Prozess und wir brauchen jetzt keinen Aktionismus. Sehr geehrte Damen und Herren, beim Gute-KiTa-Gesetz, das gerade im Bund novelliert wurde, ist ja nicht nur viel in Bewegung gewesen, sondern dieses Gute-KiTa-Gesetz gibt den Ländern auch die Chance, ganz individuell ihre Prioritäten setzen zu können, wo haben sie den größten Bedarf, was ist ihre drängendste Aufgabe. Hiervon jetzt abzugehen, könnte auch heißen, dass unser Land eben nicht mehr einen bedeutenden Teil des Geldes des Guten-KiTa-Gesetzes in die Beitragsfreiheit investieren könnte. Das kann nicht unser Anspruch sein – und ich denke auch nicht, dass es der Anspruch der antragstellenden Fraktionen ist –, Mecklenburg-Vorpommern als Land mit den geringsten Löhnen. Und auf die Löhne hat die Regierung keinen Einfluss, aber sehr wohl einen Einfluss auf die Beitragsfreiheit in der Kita. Beitragsfreiheit in der Kita, das wird so bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es gilt jetzt natürlich auch, darüber hinaus vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungszeiten zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen zu werden. Und dazu sind vor wenigen Wochen mit einer Qualitätsoffensive hier in Mecklenburg-Vorpommern wichtige Schritte gegangen worden. Und Sie haben auch vollkommen recht in Ihrem Antrag, wenn Sie, sehr geehrte Abgeordnete von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Bedeutung der Kindertagesförderung für eine gelingende Verbindung von Erwerbs- und Privatleben hervorheben. Da sind wir uns komplett einig, denn Ihre Forderungen nach einer hohen Qualität der Bildung und auch nach attraktiven Arbeitsbedingungen spiegeln die Schwerpunkte der rot-roten Koalition und damit auch der Koalitionsvereinbarung wider. Sehr geehrte Damen und Herren, die Antragsteller fordern weiterhin, dass auch die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher bundesweit einheitlich geregelt wird und dabei das System der dualen Ausbildung verankert werden soll. Allerdings ist man mit dieser Forderung wirklich nicht auf der richtigen Spur, denn eine Reform der Ausbildung nach dem Bundesbildungsgesetz wäre nicht nur neu, sondern komplett falsch, weil im Fachbereich Sozialpädagogik die Ausbildung bisher einzig und allein in der Kulturhoheit der Länder liegt. Die aus der bisherigen Ausbildung resultierenden Abschlüsse sind im Deutschen Qualitätsrahmen auf der Niveaustufe 6 eingeordnet. Der DQR, also der Deutsche Qualitätsrahmen, wurde entwickelt, um deutschlandweit Abschlüsse vergleichbar zu gestalten und damit auf das System des Europäischen Qualitätsrahmens zu reagieren, in den unsere Niveaustufen eingeordnet sind, um eben eine europaweite Vergleichbarkeit zu erlangen. Mit der Verortung des Abschlusses in die duale Berufsausbildung würden die Antragsteller die Ausbildung vom Niveau 6 auf das Niveau 4 senken. Damit ist nicht nur das Berufsbild im Niveau abgesenkt, eine vierjährige Ausbildung gegenüber einer zwei- oder dreijährigen Ausbildung, sondern es ginge auch die europäische Vergleichbarkeit, in der der Erzieherberuf ebenfalls in der Niveaustufe 6 eingeordnet ist, verloren. Nicht umsonst … (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir reden von der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung von 0 bis 26, bis 27 Jahre, und die ist auf dem Niveau 6 eingeordnet im Deutschen Qualitätsrahmen. Und der Deutsche Qualitätsrahmen ist Bestandteil des Europäischen Qualitätsrahmens. Und das in eine duale Ausbildung dann umzuformen, würde eine Vergleichbarkeit und würde auch eine geringere Professionalisierung letztendlich der Erzieherinnen und Erzieher zur Folge haben. Ich sage dazu gleich noch etwas. Nicht umsonst haben sich nämlich alle Bundesländer – und ich betone, alle Bundesländer – auf der 329. Sitzung der Kultusministerkonferenz im März dieses Jahres gegen eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher ausgesprochen. Im Ergebnis hierzu heißt es, ich zitiere: „Die im Kontext zur Abmilderung des Fachkräftemangels u. a. eingebrachten Vorschläge zur Änderung der Rechtsgrundlage für die Ausbildung werden die intendierte Wirkung zur Steigerung des Ausbildungspotenzials verfehlen. Derartige Maßnahmen werden in der Konsequenz durch die unvermeidbare Absenkung der Ausbildungsqualität zu einer Deprofessionalisierung und einem Imageschaden des Berufsbildes führen, woraus auch negative Auswirkungen auf die Ausbildungsleistung resultieren.“ Ende des Zitats. Alle 16 Bundesländer in der Kultusministerkonferenz! Das, was ich eben beschrieben habe, das kann niemand von uns wollen, jedenfalls nicht diese Regierung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
