Eva-Maria Kröger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit ich mich mit Denkmalschutz befasse, gibt es im Wesentlichen zwei Sachen, die mich regelmäßig umtreiben, wenn nicht gar in den Wahnsinn treiben: Das sind immer die Punkte Wirtschaftlichkeit, wirtschaftlich muss es sein und im Rahmen des Zumutbaren. „Im Rahmen des Zumutbaren“, so lautet das Gesetz, „im Rahmen des Zumutbaren“ besteht die Verpflichtung, Denkmale „zu erhalten“ und „instand zu setzen“, für alle Eigentümerinnen und Eigentümer. Mittlerweile beschränken die Denkmalschutzgesetze aller Länder die Erhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Eigentümers eines Denkmals auf das zumutbare Maß, ausgeurteilt durch Gerichte, immer wieder angefochten, aber ausgeurteilt. Die Frage ist – und daran haben sich Gerichte auch orientiert –, ob die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft durch Erträge oder den Gebrauchswert des Denkmals aufgewogen werden. Die Zumutbarkeit beurteilt sich danach anhand eines Vergleichs: Was muss ich investieren? Was kostet die Bewirtschaftung? Welche Einnahmen erziele ich hinterher, und welchen Vorteil bietet die Sanierung beispielsweise mir oder dem Denkmal? Die sogenannte Wirtschaftlichkeitsberechnung, die vom Denkmaleigentümer vorgelegt werden muss, ist oft die Ursache, warum ein Denkmal dann nicht saniert wird. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) In vielen, vor allem den ländlichen Regionen ist es extrem schwierig, eine langfristige Finanzierung, sprich Unterhaltung, abzusichern und diese dann auch glaubwürdig im Sinne des Fördermittelgebers vorzulegen. Ich selbst habe viele Guts- und Herrenhäuser und Schlösser und auch Burg Divitz bereist, mich mit den sehr engagierten Trägervereinen unterhalten, und oft sind es ja Vereine, Initiativen, die diese Häuser übernommen haben und versuchen, die Geschichte aufrechtzuerhalten, Ausstellungen organisieren, Rundgänge organisieren, fleißig Lobbyarbeit Richtung Politik und Wirtschaft machen, oft über die eigene Kraft hinaus und auch oft mit eigenen finanziellen Mitteln, und immer wieder tun sich dann diese Probleme auf, dass eben das Maß des Zumutbaren oder Wirtschaftlichkeit nicht erfüllt werden können. Gelernt habe ich dabei, dass der Grundsatz gilt, Geschichte zu sanieren, wenn die Zukunft nicht sicher ist. Das ist im Denkmalschutz häufig nahezu ausgeschlossen. Die engagierten Kämpferinnen und Kämpfer für die Wasserburg Divitz verdienen unseren Respekt und auch wir als Fraktionen erkennen die Bedeutung der Wasserburg an. Am Ende müssen für eine Förderung dieser Größenordnung immer die geforderten Unterlagen vorgelegt werden, und da scheint mittlerweile eine sehr verkantete Situation zwischen Verein, Landkreis, Land und Bund entstanden zu sein. Wie man diesen gordischen Knoten löst, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, aber dieser Antrag ist dafür nicht geeignet. Und, Herr Renz, am Ende, wenn ich mich richtig erinnere, war es Herr Minister Glawe, der auch hier immer wieder Versprechungen gemacht hat. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Und ich glaube, er war etwas länger Minister. Ich weiß es nicht so genau, aber ich glaube, es war länger. Das war Herr Glawe, der Versprechungen gemacht hat, und wenn Sie nun fordern, die Landesregierung müsse aktiv werden, dann wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, etwas früher aufzuwachen und den eigenen Minister anzustoßen, statt zu warten, bis man auf der Oppositionsbank sitzt, um dann große Töne zu spucken. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
