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Tilo Gundlack

SPD 30.06.2022 Sitzungen 8/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In den vergangenen knapp zwei Monaten haben sich die Ausschüsse des Landtages intensiv mit den Einzelplänen, dem Haushaltsgesetz sowie dem Haushaltsbegleitgesetz befasst. Der Finanzausschuss hat als Federführer alleine fünf mehrstündige Sitzungen benötigt, um Ihnen heute die 18 Beschlussempfehlungen vorlegen zu können. Darüber hinaus enthält die Drucksache 8/818 den Bericht über die Haushaltsberatungen. Den mehr als 290 Seiten können Sie sowohl die thematischen Schwerpunkte der Beratungen zu den Einzelplänen als auch die vielfältigen Änderungs- und Entschließungsanträge sowie die Ergebnisse der durchgeführten Anhörungen entnehmen. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, die Einzelpläne des Landesrechnungshofes, des Finanzministeriums, des Landesverfassungsgerichts und des ehemaligen Energieministeriums in Gänze unverändert anzunehmen. Zu den übrigen Einzelplänen empfiehlt der Finanzausschuss, Änderungen am Sachhaushalt und teilweise auch am Stellenplan vorzunehmen. Die Änderungen an den Stellenplänen können Sie der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/816 entnehmen. Auch wenn ich nicht auf jede Empfehlung des Ausschusses und schon gar nicht auf jede beantragte Änderung eingehen kann, möchte ich dennoch zu den einzelnen Beschlussempfehlungen etwas sagen. Im Einzelplan 01 – Landtag – empfiehlt der Finanzausschuss im Wesentlichen Änderungen am Sachhaushalt, die auf die von uns beschlossenen Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zurückzuführen sind. Im Einzelplan 03 – Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin – empfiehlt der Finanzausschuss lediglich die Änderung verschiedener Titelerläuterungen sowie eines Haushaltsvermerks. Zum Einzelplan 04 – Geschäftsbereich des Innenministeriums – hat der Finanzausschuss eine Empfehlung des mitberatenden Innenausschusses aufgegriffen und für den Verein Polizeihistorische Sammlung Neubrandenburg einen jährlichen Zuschuss von 20.000 Euro für 2022 und 2023 veranschlagt. Die Fraktion der CDU hat zudem beantragt, mehrere neue Stellen für die Kommunalabteilung des Innenministeriums und für die Kriminalpolizei zu schaffen. Diese Anträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Zum Einzelplan 06 – Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums – empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem für Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit dem Rufbussystem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von mehr als 55 Millionen Euro auszubringen, um schon jetzt langfristige Verträge mit den Akteuren des ÖPNV und des SPNV eingehen zu können. Die Fraktion der FDP hat ferner beantragt, einen neuen Titel mit einem Zuschuss für die Einführung eines landesweiten Verbundtarifes einzurichten. Im Gegenzug sollte die Finanzierung eines Seniorentickets gestrichen werden. Diese Anträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Zum Einzelplan 07 – Geschäftsbereich des Bildungsministeriums – empfiehlt der Finanzausschuss neben der Änderung eines Haushaltsvermerks auch Änderungen am Stellenplan. Zum Einzelplan 08 – Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums – empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss unter anderem, den Einzelplanvermerk neu zu fassen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, einen neuen Titel zum Aufbau eines Landesbaumkatasters sowie einen weiteren neuen Titel für die Errichtung eines Ökokompetenzzentrums Mecklenburg-Vorpommern einzurichten. Diese Anträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Zum Einzelplan 09 – Geschäftsbereich des Justizministeriums – empfiehlt der Finanzausschuss die Einrichtung eines neuen Titels zur Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben jeweils verschiedene Anträge zum Stellenplan des Einzelplans 09 gestellt, mit denen neue Stellen ausgebracht oder bestehende Stellen höhergruppiert werden sollten. Die entsprechenden Anträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktion der AfD hat zudem unter anderem beantragt, verschiedene Titel mit Zuschüssen für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft zu streichen. Auch diese Anträge hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Einzelplan 10 – Geschäftsbereich des Sozialministeriums – empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem eine Erhöhung der Mittel für den Sportstättenbau und den Erwerb von Großsportgeräten um mehr als 500.000 Euro in 2022 und 2023. Die Fraktion der AfD hat darüber hinaus beantragt, vorsorglich für den Fall der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes einen neuen Titel für ein Landesgehörlosengeld einzurichten. Diesen Antrag hat der Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Für den Einzelplan 11 – Allgemeine Finanzverwaltung – empfiehlt der Finanzausschuss im Wesentlichen die Anpassung der verschiedenen Einnahmetitel an die Maisteuerschätzung 2022 sowie eine Reduzierung der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage. In Bezug auf den Einzelplan 12 – Hochbaumaßnahmen des Landes – empfiehlt der Finanzausschuss lediglich die Änderung eines Haushaltsvermerks. Für den Einzelplan 13 – Wissenschafts- und Kulturministerium – empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem die Einrichtung eines neuen Titels für Zuwendungen an die Baltic Sea Philharmonic, die mit jeweils 300.000 Euro in 2022 und 2023 unterstützt werden soll. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie dem Bericht auf der Drucksache 8/818 entnehmen können, haben sich die Mitglieder des Finanzausschusses außer mit den Einzelplänen auch sehr intensiv mit den Regelungen im Entwurf des Haushaltsgesetzes auseinandergesetzt. Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, im Gesetzentwurf auf Drucksache 8/600 verschiedene Änderungen vorzunehmen. Einerseits sollen die Eurobeträge in Paragraf 1 sowie die Anlagen in I, II und IV des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzausschusses zu den Einzelplänen aktualisiert werden. Ferner soll der Paragraf 8 Absatz 6 Nummer 7 um einen Buchstaben erweitert werden, der das Finanzministerium ermächtigt, bis zu sieben Stellen mit einer weiteren Kraft zu besetzen, um einen gemeinsamen Datenpool von Land und Kommunen zu errichten und zu betreiben. Durch diesen gemeinsamen Datenpool soll die künftige Kostenentwicklung im Sozialbereich vorausschauend geplant und gesteuert werden können. Weiterhin soll der Paragraf 12 Absatz 3 um eine neue Nummer 28 ergänzt werden. Darüber hinaus sollen im Wesentlichen redaktionelle Änderungen in den Paragrafen 2, 5, 7, 14 und 17 vorgenommen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich noch einige Worte zu den Beratungen des Entwurfes des Haushaltsbegleitgesetzes 2022/2023 verlieren. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses hierzu liegen Ihnen auf Drucksache 8/800 vor. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss Änderungen an den Artikeln 1, 3, 4, 6, 9 sowie 11 bis 13 des Gesetzentwurfes. Vor diesem Hintergrund hat sich der Finanzausschuss aus Gründen der Übersichtlichkeit auch dazu entschieden, Ihnen mit seiner Beschlussempfehlung heute eine neue Fassung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Änderungen in den Artikeln 1, 3, 4, 11 und 13 sind lediglich redaktioneller oder rechtsförmlicher Art. Zum Artikel 6 empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss hingegen verschiedene Änderungen, um die Verteilung der Zuweisungen des Bundes für die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit den ukrainischen Kriegsflüchtlingen zu regeln. In Artikel 9 musste die Verbundquote unter Berücksichtigung der Maisteuerschätzung 2022 sowie der zusätzlichen Zuweisungen des Bundes für die Mehraufwendungen für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine entsprechend angepasst werden. Zu Artikel 12 und hin zu Änderungen des Sportstättengesetzes empfiehlt der Finanzausschuss eine Erhöhung des Betrages zur Bestätigung der Sportpaktmittel. Bevor ich nun zum Ende meiner Berichterstattung komme, möchte ich noch auf einige Zahlen aufmerksam machen. Die Mitglieder des Finanzausschusses haben die verschiedenen Einzelpläne über einen Zeitraum von insgesamt mehr als 25 Stunden sehr intensiv und teils kontrovers diskutiert. Am Ende hatten wir im Ausschuss über insgesamt 329 Änderungs- und Entschließungsanträge zu befinden. Auch wenn naturgemäß nicht alle Anträge die erforderliche Mehrheit gefunden haben, hat der Finanzausschuss immerhin 83 Anträge angenommen und damit die seitens der Landesregierung vorgelegten Entwürfe geändert. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass hier lediglich 21 Anträge mehrheitlich angenommen wurden, einen Antrag hat der Finanzausschuss hingegen einstimmig und weitere 61 Anträge einvernehmlich angenommen. Ich denke, dass diese Zahlen sehr deutlich zeigen, dass die Mitglieder des Finanzausschusses trotz der zu einzelnen Themenfeldern bestehenden sehr unterschiedlichen politischen Auffassungen insgesamt doch sehr konstruktiv und einmütig im Sinne unseres Landes zusammenarbeiten. Ich möchte an dieser Stelle auch nicht versäumen, mich bei allen Beteiligten, den Mitgliedern des Finanzausschusses, den mitberatenden Fachausschüssen, dem Landesrechnungshof und den Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, insbesondere natürlich im Finanzministerium, für ihre Arbeit zu bedanken. Die letzten Wochen waren für uns alle sehr arbeitsintensiv. Nunmehr bleibt mir als Ausschussvorsitzendem nur noch, Sie um die Zustimmung zu den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu bitten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche uns eine schöne, angenehme Schlussdebatte. Ich würde jetzt sagen, Feuer frei! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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