Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Ich hatte es bereits angekündigt, wir haben die Stunde überschritten. Gemäß Paragraf 65 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung ist die Dauer der Befragung der Landesregierung auf eine Stunde begrenzt. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Abgeordneten, die ihre Fragen nicht mehr stellen konnten – das betrifft den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit –, diese schnellstmöglich ausformuliert im Parlamentssekretariat einzureichen. Die Landesregierung wird diese zeitnah schriftlich beantworten. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Richard-Wossidlo-Gymnasiums Waren sowie Schülerinnen und Schüler der Kooperativen Gesamtschule Dorf Mecklenburg. Schön, dass Sie heute der Debatte beiwohnen! Und Sie haben sich quasi die Königsdisziplin ausgesucht, weil gleich kommen wir zum Haushalt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26 : a) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2022/2023, Drucksache 8/599, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/800, sowie die Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entschließung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 8/820, in Verbindung mit b) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2022/2023, Drucksache 8/600, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung, Drucksache 8/598, hierzu Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses, Drucksachen 8/801, 8/802, 8/803, 8/804, 8/805, 8/806, 8/807, 8/808, 8/809, 8/810, 8/811, 8/812, 8/813, 8/814, 8/815, 8/816, 8/817 und 8/818. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/824 bis 8/895, 8/1005 sowie 8/1083, Änderungsanträge der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf den Drucksachen 8/1006 sowie 8/1023, Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und FDP auf den Drucksachen 8/1007 bis 1016, Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/896 bis 8/981 sowie 8/1075 bis 8/1078, Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/983 bis 8/1001 sowie 8/1004 und 8/1079 bis 8/1082, Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf den Drucksachen 8/1030 bis 8/1053 und 8/1055 bis 8/1074, Änderungsanträge der Fraktionen der FDP und CDU auf den Drucksachen 8/1017 bis 8/1022, Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf den Drucksachen 8/1087, 8/1089, 8/1090 sowie 8/1096 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2022/2023 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/599 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/800 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/890 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/896 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/1083 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/1090 – Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 8/599 – Kommunalgespräch 2022 – den intensiven Dialog mit den Kommunen fortsetzen – Drucksache 8/820 – Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/600 – Unterrichtung durch die Landesregierung Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 8/598 – Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksachen 8/801, 8/802, 8/803, 8/804, 8/805, 8/806, 8/807, 8/808, 8/809, 8/810, 8/811, 8/812, 8/813, 8/814, 8/815, 8/816, 8/817 und 8/818 – Änderungsanträge der Fraktion der CDU – Drucksachen 8/824 bis 8/889, 8/891 bis 8/895 und 8/1005 – Änderungsanträge der Fraktion der AfD – Drucksachen 8/897 bis 8/981 und 8/1075 bis 8/1078 – Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/983 bis 8/1001, 8/1004 und 8/1079 bis 8/1082 – Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/1006 und 8/1023 – Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksachen 8/1007 bis 8/1016 – Änderungsanträge der Fraktionen der FDP und CDU – Drucksachen 8/1017 bis 8/1022 – Änderungsanträge der Fraktion der FDP – Drucksachen 8/1030 bis 8/1053 und 8/1055 bis 8/1074 – Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksachen 8/1087, 8/1089 und 8/1096 – Sie merken also, es wird eine längere Beratung. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Für das Verfahren schlage ich Ihnen Folgendes vor: Zunächst wird dem Vorsitzenden des Finanzausschusses das Wort zur Berichterstattung erteilt, danach wird die allgemeine Aussprache zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Haushaltsgesetz 2022/2023 eröffnet. Im Anschluss hieran erfolgt die Beratung über alle Einzelpläne. Hierzu liegen Wortmeldungen zu den Einzelplänen 1 bis 13 vor. Der jeweilige Stellenplan wird zu den Einzelplänen mit aufgerufen. Die Abstimmungen zum Haushaltsbegleitgesetz und allen Einzelplänen sowie zum Haushaltsgesetz einschließlich der Unterrichtung zur Mittelfristigen Finanzplanung finden am Ende der Aussprache nacheinander statt. Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Im Ältestenrat wurde weiterhin vereinbart, für die allgemeine Aussprache insgesamt eine Dauer von 142 Minuten vorzusehen. Für die Beratung der Einzelpläne ist im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal 60 Minuten, also 360 Minuten, vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist auch das beschlossen. Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Gundlack.
