Christian Pegel
Zunächst ist das kein Schritt, der direkt die Auflösung herbeiführt, aber zumindest das aus der Satzung tilgt, was ja auch ein Mitgrund für die Beschlussfassung war, dass die Verbindungen zu Nord Stream 2 durch die Stiftung nicht mehr wahrgenommen werden sollen. Genau das setzt die Stiftungsaufsicht um. Für uns als Haus beispielsweise war in der Anhörung bedeutsam, dass das nicht hindern darf, das, was in der Perspektive vorgesehen ist, dass in den kommenden Monaten nach Abwicklung des gewerblichen Geschäftsbetriebes der Vorstand zurückzutreten beabsichtigt und das auch schon sehr klar bekundet hat und dann seitens des Landes durch einen neuen Vorstand die Auflösung der Stiftung herbeigeführt werden soll, dass das nicht behindert wird. Daraufhin ist die klare Auskunft der Stiftung aus sich, genau das wird dadurch nicht verhindert werden. Von daher ist das, was der Landtag mittelfristig völlig berechtigt an uns herangetragen hat, dadurch nicht gefährdet, aber das Hauptziel auch sehr zeitnah schon zu erreichen, dass Stiftungsbezüge zu Nord Stream 2 nicht mehr präsent sind, auch nicht mehr ausgeübt werden dürfen, weil sie aus der Stiftung getilgt werden, die Stiftung also selbst, wenn sie wollte, es nicht mehr könnte. Das ist das, was die Stiftungsaufsicht derzeit anstrebt.
