Christian Pegel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es spielt immer eine Rolle, dass jemand im beamtenrechtlichen Sinne geeignet ist, befähigt ist und sich gegen die anderen Beteiligten durchsetzen kann. Sie wissen, dass der vorherige Inspekteur der Polizei eine ostdeutsche Biografie mit einer ostdeutschen Geburtsurkunde hatte, sein Nachfolger hat in der Tat einen westdeutschen Geburtsort, ist aber, das wird man der Fairness halber dazu erwähnen müssen, seit Anfang der 90er-Jahre hier und ist eine tiefe Empfehlung seines mit ostdeutscher Geburtsurkunde versehenen Vorgängers. Es scheint also zumindest aus dessen Sicht nicht von der Hand gewesen zu sein, genau diesen Beamten, der sich dann beworben hat und im Verfahren auch durchgesetzt hat, in diese Rolle zu bringen. Ich erlebe bei der Polizei, dass die Beteiligten, wenn sie viele Jahre hier sind, nicht mehr sehr klar unterscheiden, sondern sehr klar die Kompetenz unterscheiden, und umgekehrt, das gehört dann auch für – im Übrigen egal mit welcher Geburtsurkunde, West oder Ost, versehen – die Kolleginnen und Kollegen dazu, sie empfehlen dringend, nicht permanent bundesweit auszuschreiben, um genau diesen Effekt, dass dann weiterhin nur von außen im Zweifel jemand hinzukommt, sondern sehr stark im Bereich zu suchen, und genau das haben wir bei beiden Funktionen getan. Beide Besetzungen sind von Kolleginnen oder werden durch Kollegen erfolgen, die jahrelang in diesem Bundesland tätig sind, jahrelang sich hier engagieren und dann in den entsprechenden Bestenauslesen, die beamtenrechtlich sehr klar vorgegeben sind, sich durchgesetzt haben, aber noch mal, mit Empfehlungen auch derjenigen, die in Teilen ostdeutsche Geburtsurkunden besitzen.
