Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Sie haben es eben auf den Punkt gebracht: Für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist es außerordentlich wichtig, dass die hier agierenden Krankenkassen eben finanziell möglichst so ausgestattet sind, dass auch das Gesundheitssystem im Land auskömmlich finanziert wird. Durch viele zusätzliche Aufgaben der gesetzlichen Krankenkasse, aber vor allem durch erhebliche Kosten, die mit der Corona-Pandemie im Zusammenhang stehen, sind in den letzten Jahren die Finanzpolster aufgebraucht worden in den Krankenkassen. Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Die Hälfte, 7,3, trägt der Arbeitgeber, die andere Hälfte der Arbeitnehmer. Die Krankenkassen müssen außerdem einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben – um den ging es ja in Ihrer Frage auch –, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussichtlichen Ausgaben ausreichen. Die AOK Nordost, die bis vor wenigen Jahren von dem Morbi-RSA profitiert hat, musste für dieses Jahr mit 1,7 Prozent einen vergleichsweise hohen Zusatzbeitrag schon festlegen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung ein Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das voraussichtlich im Herbst in Kraft treten soll. Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach Aussagen der Bundesregierung notwendig, weil sowohl durch den demografischen Wandel und die zu erwartenden rückläufigen Zahlen der Beschäftigten die Beitragseinnahmen weniger steigen als die Ausgaben und sich seit 2020 eine Finanzierungslücke auftut. Ohne die Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV ab 2023 von derzeit 1,3 um rund 1 Prozentpunkt steigen und anschließend jedes Jahr um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte zunehmen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung des Bundeszuschusses zur GKV um 5 Milliarden Euro, ab 2023 auf dann 19,5 Milliarden vor, die Reduzierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds von derzeit 0,5 auf 0,25 Monatsausgaben, die Absenkung der gesetzlichen Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkasse von 0,8 auf 0,6 und alle weiteren vier Jahre die Erhöhung beispielsweise beim Apothekenabschlag. Das sind die Vorstellungen, die bisher auf Bundesebene dazu vorgestellt wurden. Die Landesregierung steht bei dem Thema der ausreichenden Finanzierung der Krankenkassen in engem Kontakt sowohl mit der Bundesregierung als auch insbesondere mit der AOK Nordost, bei der über 30 Prozent der gesetzlich Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern versichert sind. Mein Haus wird die weitere Entwicklung und Ausgestaltung dieses eben angesprochenen Gesetzes genau verfolgen und in Kontakt mit den hier tätigen Krankenkassen darauf hinwirken, dass eben auch in Zukunft die auskömmliche Finanzierung der Krankenkassen eine gute medizinische Versorgung sicherstellt. Ganz aktuell hat der Gesundheitsminister Lauterbach am 28.06., also vor zwei Tagen, angekündigt, dass die Zusatzbeiträge für 2023 um 0,3 Prozent steigen werden. Das begleiten wir sehr eng.
