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Hannes Damm

GRÜNE 29.06.2022 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag zielt auf die Umsetzung der Förderung aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2023 in Mecklenburg-Vorpommern ab und ist nach Überweisungsantrag meiner Fraktion mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung zurück aus dem Agrarausschuss. Von den Änderungsanträgen, die meine Fraktion bereits im Agrarausschuss gestellt hatte, haben wir heute einige in angepasster Form wieder vorgelegt, da sie bis auf einen allesamt abgelehnt wurden. Die wesentlichen Inhalte der Beschlussempfehlung wurden von der Ausschussvorsitzenden Frau Rahm-Präger schon vorgetragen. Trotzdem möchte ich den einen erfolgreichen Vorstoß meiner Fraktion zu einem Mindesttierbesatz im geförderten Ökolandbau nochmals würdigen, der im Agrarausschuss leicht abgewandelt eine Zustimmung fand. Einer Pressemitteilung vom Minister Backhaus vom 22.06. ist nämlich zu entnehmen, dass das Ministerium sich davon bereits hat inspirieren lassen. Die Pressemitteilung ist in Bezug auf die Vorstellungen des GAP-Strategieplans gegenüber den Verbänden in Mecklenburg-Vorpommern. Herr Backhaus kündigt darin an, dass eine Prämie für Raufutterfresser auf Grünland im Ökolandbau in die landesspezifische Umsetzung der GAP-Förderung aufgenommen wird, im Übrigen genau die landesspezifische Umsetzung, für die der heute vorliegende Antrag die Leitplanken definieren soll. Lassen Sie mich an der Stelle also kurz festhalten, dass die Regierung heutzutage Landtagsbeschlüsse offenbar bereits umsetzt, bevor sie im Parlament gefasst werden. Das spricht zwar nicht unbedingt für das gesunde Verständnis für die Beziehungen zwischen Parlament und Regierung, aber hier kann man dem Minister zumindest einmal nicht vorwerfen, dass die Umsetzung der Landtagsbeschlüsse verbummelt werden würde. Aus der besagten Pressemitteilung haben wir als Parlament zudem einen kleinen Einblick erhalten dürfen, welche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderung innerhalb der zweiten Säule aufgenommen wurden. Einige davon sind aus unserer Sicht höchst bedenklich. Darunter findet sich zum Beispiel das sogenannte Strip-Till-Verfahren. Das ist ein Verfahren zur Bewirtschaftung eines Feldes mit hoch konzentrierten Mitteln im Zentrum der Ackerfurchen. Nach Experteneinschätzung senkt es vor allem den Materialaufwand für den Betrieb, leistet aber keinen zusätzlichen Nutzen mit Blick auf die Diversitätsziele. Im Gegenteil, in dem Ihnen vorliegenden Ausschussbericht wird sogar noch mal darauf abgestellt, dass bei diesem Verfahren der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sogar unerlässlich ist. Aus Sicht meiner Fraktion kann ein solches Verfahren nicht im Rahmen von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen förderfähig sein, auch nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Und da, Herr Backhaus, gehört eben auch zur Wahrheit, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern wieder mal nicht zu den Spitzenreitern gehören, oder, wenn überhaupt, nur im negativen Sinne. Wie Sie ja wissen, denke ich, sind 90 Prozent der Grundwasserkörper im Land in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand, und zwar wegen dem zu großen Einsatz genau dieser Mittel. Doch zurück zum Antrag. Dass, wie hier von SPD und LINKEN unter I Absatz 1 vorgeschlagen, neben torferhaltenden Maßnahmen auch Maßnahmen förderfähig sein sollen, die lediglich torfzehrungsmindernde Wirkung entfalten, also unter dem Strich weiterhin eine torfzehrende Bewirtschaftung bedeuten, ist für mich völlig unverständlich. Das bedeutet nämlich, dass wir mit Mitteln, die für eine klimafreundliche Landwirtschaft vorgesehen sind, die weiteren Schädigungen der Moorkörper und damit die Emission von zusätzlichen Treibhausgasen fördern. Wenn so eine Landwirtschaft im Land schon nicht komplett eingestellt wird, was aus der Sicht meiner Fraktion ein zentrales Ziel der landeseigenen Klimaschutzmaßnahmen sein müsste, dann darf sie aber zumindest nicht durch eine Förderung mit öffentlichem Geld auch noch unterstützt werden. Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir erreichen, dass im Rahmen der landesspezifischen GAP-Förderungen – die liegen Ihnen ja vor – unter I Absatz 2 die Einträge von Dünger und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer vermieden statt nur verringert werden, vermieden, nicht verboten, unter II Absatz 2 Grünland vorrangig zur Beweidung, andernfalls gestaffelt oder mit späten Schnittzeitpunkten bei maximal zwei Mahden, mit Nutzungspausen und unter Ausschluss von Umbruch, Pflanzenschutzmitteln und Düngergaben bewirtschaftet werden sollen und zuletzt unter II Absatz 3 Betriebe 75 Prozent ihrer Futtermittel auf den zu dem Betrieb gehörenden Flächen und langfristiger Pacht erzeugen sollen, inklusive Eiweißfutter und Fruchtfolgen, sowie Betriebe nur noch zu fördern sind, die Bestandsobergrenzen je Betrieb und Standort nach Richtwerten der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung unterscheiden. Das bedeutet nicht, dass Betriebe, die darüber sind, überhaupt nicht mehr im Land zulässig sind, aber dass die eben nicht mehr gefördert werden sollen. Sollten diese Vorschläge nicht angenommen werden, wird sich meine Fraktion zum vorliegenden Antrag enthalten müssen. Auch wenn wir eine landesspezifische Umsetzung der GAP und damit angestrebte Umwelt- und Klimaschutzförderung grundsätzlich begrüßen, so würde diese Ausgestaltung Mecklenburg-Vorpommerns aus unserer Sicht dem Umwelt- und Klimaschutz nicht in einem ausreichenden Maße gerecht werden beziehungsweise widerspricht diesem sogar, wie ich an einigen Beispielen soeben aufgeführt habe. Und, Frau Rahm-Präger, weil Sie gesagt haben, noch mal mit den zwei Großvieheinheiten, da sind Sie ja dabei, dann machen wir doch eine punktweise Abstimmung und dann können Sie ja dem zweiten Punkt auch zustimmen. Das beantrage ich hiermit. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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