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Birgit Hesse

29.06.2022 Sitzungen 8/26

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 : Eidesleistung eines Mitglieds und der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes. Eidesleistung eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, aus Respekt vor der Eidesleistung, die wir jetzt haben, die Gespräche einzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben am Dienstag ein Mitglied sowie die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in geheimer Wahl bestimmt. Die Ministerpräsidentin des Landes hat den Gewählten heute die nach Paragraf 4 Absatz 3 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehenen Urkunden ausgehändigt. Frau Dorothea ter Veen, Frau Elke Brunotte, Herr Kai Danter und Herr Alexander Schmidt sind anwesend zu meiner Linken. Ich heiße Sie im Namen des gesamten Landtages herzlich willkommen und würde mich jetzt über einen Applaus freuen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Und, meine Damen und Herren, was wichtig ist, die Gewählten haben erklärt, dass sie die Wahl auch annehmen. Nach Paragraf 9 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Stellvertreter vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages den für Richter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Dieser Eid ist in Paragraf 4 des Landesrichtergesetzes festgelegt. Ich werde nun die Vereidigung eines Mitglieds und der stellvertretenden Mitglieder vornehmen. Ich bitte das Mitglied des Landesverfassungsgerichtes Frau Dorothea ter Veen sowie die Stellvertreterin der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes Frau Elke Brunotte sowie die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes Herrn Kai Danter und Herrn Alexander Schmidt, zu mir zu kommen, um den Eid zu leisten. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren – der Innenminister hat es bereits vorgemacht –, ich würde Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich werde die Verpflichtung in der Weise vornehmen, dass ich Ihnen den Eid vorspreche und Sie bitte, an das für Sie vorgesehene Mikrofon zu kommen – Sie haben es bereits ja schon gemacht –, die rechte Hand zu heben und die Worte nachzusprechen: „Ich schwöre es.“ Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden. Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Dorothea ter Veen: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.

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