Christian Pegel
Das Gesetz, so, wie es im Entwurf uns vorliegt, wird zum 01.01. wirksam und schafft eine Sonderregelung für dieses Jahr, in der drinsteht, das, was eigentlich Januar oder im April und jetzt im Juli hätte gezahlt werden müssen, aber eben weniger gezahlt wurde, weil ja keiner ahnen konnte, dass das Gesetz kommt, soll am 1. Oktober als Batzen obendrauf kommen. Das heißt, die kriegen den Oktoberabschlag und die Differenz zu den drei vorherigen Abschlägen, sodass aus Sicht der kommunalen Familie die Gesamtcharge sich für 2022 erhöht, und das, was fehlt, wird in Gänze dann im Oktober mit dem letzten Abschlag gezahlt. Das macht im Übrigen auch einen verwaltungsseitigen Aufwand aus, von dem ich nicht sicher bin, ob der wiederum in zwei Wochen machbar ist. Und auch da werden wir Vorläufe brauchen, sodass uns ein schnelles Gesetz als Regierung sehr hülfe. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
