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Torsten Renz

CDU 29.06.2022 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern haben wir schon mal von der Ministerin Oldenburg gehört, dass es sehr wohl eine finanzielle Schieflage gibt bei der Finanzierung der beitragsfreien oder kostenlosen Kita in diesem Lande, und zwar zulasten der kommunalen Ebene. (René Domke, FDP: Hört, hört!) Jetzt wollen Sie 36 Millionen obendrauf packen, eine Erhöhung von 400 und noch was Euro pro Platz. Das zeigt natürlich auch, wie hoch das Defizit in den letzten Jahren möglicherweise gewesen ist. Ich kenne jetzt nicht die genauen Zahlen, aber wenn Sie die 473 Euro ansetzen mal 10.000 Kinder, dann wundert uns nicht, dass da ein Defizit pro Jahr von 4,73 Millionen zustande gekommen ist. Und jetzt stellt sich Frau Rösler hier hin und sagt, die kommunale Ebene unterstützt das, sie begrüßt das ausdrücklich. Ich habe auch mit der kommunalen Ebene gesprochen. Frau Rösler, sagen Sie doch dann bitte mal dem Hohen Hause, wer wann konkret wie das begrüßt hat, wer von der kommunalen Ebene überhaupt diesen Gesetzentwurf kennt. Haben Sie von der kommunalen Ebene, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) wenn die Landesregierung es nicht gemacht hat, Sie vielleicht in die Fraktion eingeladen? Gestern Abend stand noch die SPD bei dem Antrag vorne. Da musste das linke Haus wahrscheinlich getrieben werden, wahrscheinlich sind Sie wenigstens in diesem Punkt aufgewacht. Also so viel zum Thema „Einbeziehung der kommunalen Ebene“. Dass die kommunale Ebene vom Grundsatz her sagen wird, der Abschlag, wenn der erhöht ist, das passt uns und das begrüßen wir, das ist sehr wohl logisch und menschlich logisch. Und wenn Sie den Gesetzentwurf nur geändert hätten – statt 4.000 oder 3.473 Euro auf 3.946 – und alles andere nicht geändert hätten, dann hätten wir nicht mal eine Ausschusssitzung, glaube ich, machen brauchen, weil dann ist jeder dafür. Aber Sie ändern ja auch zusätzlich das Verfahren. Die 2,3 Prozent Steigerung, die Sie vorher immer für richtig gesehen haben oder wir möglicherweise auch in der Großen Koalition, die fliegen ja jetzt im Paragrafen 26 auch noch raus. In Paragraf 27, wenn es um die Beteiligung der gemeindlichen Ebene geht, dann sind diese 2,3 Prozent Steigerung ja immer noch drin. Dieser Paragraf wird ja gar nicht angepackt. Das mag ja vielleicht auch gut sein. Und insofern muss ich doch mal die Frage stellen an jeden einzelnen Landtagsabgeordneten, der sich ausführlich mit diesem Gesetzentwurf befasst hat, ist in einem Hauruckverfahren von 72 Stunden es überhaupt möglich, diesen Gesetzentwurf seriös zu behandeln. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Die Frage muss doch mal gestellt werden. Und wenn Sie unsere Geschäftsordnung kennen, dann wissen Sie ja, dass wir unter anderem Anhörungen durchführen, um nämlich die Fachebene, dann könnten Sie die kommunale Ebene nämlich einladen – wobei ich davon ausgehe, dass Sie sich gestern schon ans Telefon gesetzt haben und dafür gesorgt haben, dass die heute Abend mit am Tisch sitzen –, damit wir wenigstens einigermaßen seriös hier über die Bühne (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) das Ganze bringen können. Aber ansonsten ist es so, wenn Sie in die Geschäftsordnung reingucken, und das ist ein Minderheitenrecht und nicht zu Unrecht, auf Antrag einer Fraktion beim Gesetzgebungsverfahren muss eine Anhörung durchgeführt werden. Und sagen Sie mir doch mal allen Ernstes, wenn Sie heute hier den ganzen Tag sitzen und heute sozusagen nach Dienstschluss dieses Gesetz abschließend beraten werden soll im Finanz- und im Bildungsausschuss, welche fachliche Ebene ziehen Sie dann zu Rate, Sie und wir alle, um hier einen seriösen Gesetzentwurf am Freitag beschließen zu können, um diesen elendigen Zustand, nämlich die Unterfinanzierung der gemeindlichen Ebene, hier zu heilen. Und wenn ich dann noch im Gesetzentwurf … Aufgrund der Zeitschiene ist ja nicht mehr drin, und am liebsten wäre Ihnen ja gewesen, ohne Aussprache das Ganze hier zu machen. Und erst auf Wunsch der CDU, dem Sie natürlich sehr gerne nachgekommen sind, (Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU, und René Domke, FDP) gibt es ja wenigstens noch sechsmal fünf, wo ich mich immer manchmal frage, wollen wir noch ordentliche Gesetze machen oder wollen wir alle schnell nach Hause. Dann sage ich mal, wenn im Gesetzentwurf auch noch die Verfahrensweise geregelt wird, dass das Bildungsministerium im Einvernehmen (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unglaublich!) mit dem Finanzministerium jetzt die Verordnung dann anschließend macht, dann frage ich mich, wo ist denn die Einbeziehung der kommunalen Ebene. Jetzt könnten Sie ja sagen, vorher im Verordnungsentwurf, die werden angehört. Ich glaube, Sie sollten darüber nachdenken im Gesetzgebungsverfahren, ob wir da nicht wenigstens die kommunalen Spitzenverbände irgendwie gesetzlich noch miteinbinden. Und dann schreiben Sie doch allen Ernstes in der Begründung: „Die Regelung zur jährlichen Festsetzung durch Erlass entspricht im Wesentlichen der Regelung in § 27 … zur Festsetzung der … Gemeindepauschale …“ Die Gemeindepauschale in Paragraf 27 ist im Jahre 2020 gesetzlich festgelegt worden mit 149,33 Euro, im Jahre 2021 – 2,3 Prozent Steigerung – 152,76 Euro. Das war gesetzlich, das waren 2,3 Prozent. Und jetzt in diesem Jahr wurde per Verordnung, und da wirkt nämlich gar keiner mit, der neue Festbetrag auf 167 Euro angesetzt. Das sind über 10 Prozent Steigerung. So viel zum Thema „Inhalt und seriöse Bearbeitung von Gesetzen“! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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