Thomas Diener
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben wir heute ein wichtiges Thema, denn der Mähtod von Rehkitzen, Junghasen und Vögeln ist bei der Mahd im Frühsommer trotz aller ergriffenen Maßnahmen nicht immer ganz auszuschließen. Ich glaube, ich bin, vermute ich jetzt, einer derjenigen hier im Saal, der wahrscheinlich in seinem Leben die meisten Grünlandflächen gemäht hat. Ich bin ziemlich früh angefangen und habe über 25 Jahre Menschen ausgebildet, das zu tun. Insofern glaube ich schon, dass da Erfahrung vorliegt, gerade bei Landwirten in diesem Bereich. Es ist natürlich so, dass gerade im Frühjahr Rehkitze, Junghasen oder Bodenbrüter dort auch, ich möchte mal sagen, verunfallen. In der Presse wird es oftmals so dargestellt, es sind Mähdrescher, obwohl es natürlich keine Mähdrescher sind, Fingermähwerke, Kreiselmäher, Schlegelmäher und andere technische Dinge, die also im Bereich der Aufbereitung sind. Umso wichtiger ist natürlich, dass alle Maßnahmen genutzt werden und auch frühzeitig dort eingesetzt werden. Ich persönlich habe gute Erfahrungen damit gemacht, also rechtzeitig mit den Jagdpächtern und den Hunden durch die Wiesen zu streifen und so Rehe und Kitze und auch Hasen zu vergrämen. Meistens führen dann die Ricken ihre Jungen auch aus der Fläche heraus. Eine weitere Methode ist in den letzten Jahren auch modern geworden, und zwar das Absuchen der Wiesen mit Drohnen, die mit einer Wärmebildkamera ausgestattet sind. Diese Maßnahme schützt die Rehkitze sehr effizient. Viele Jagdverbände, aber auch Landwirte haben sich bereits diese Ausrüstung beschafft, die auch die letzten Jahre etwas preisgünstiger geworden ist, und die entsprechende Ausrüstung auch zur Anwendung gebracht. Weitere Möglichkeiten, wurde hier auch schon angesprochen, sind neuerdings der Schutz der Jungtiere etwa über technische Einrichtungen an Erntemaschinen, wie etwa eine Wärmebildkamera, Vergrämungsgeräusche – Sie kennen das woanders an Häfen, Möwenvergrämungsmaschinen –, um das Übermähen von Jungtieren auch zu verhindern. Bei Erfassung der Tiere wird die Maschine dann auch durch die Infrarotsensoren sofort gestoppt. Landwirte müssten allerdings in die Lage versetzt werden, solche Maschinen auch zu erwerben. Es geht so ein bisschen in die Richtung Agrarinvestitionsförderprogramm. Deshalb ist es meines Erachtens erforderlich, eine entsprechende Richtlinie eventuell auf Landesebene für Drohnen, ausgestattet mit Wärmebildkameras, und entsprechende technische Ausrüstungen zum Erkennen und Schutz von Jungtieren aufzulegen. Das gab es Gott sei Dank bis vor Kurzem. Im Bund ist jetzt durch den Bundesagrarminister Cem Özdemir diese Richtlinie abgeschafft worden. Wie die AfD bereits in der Begründung des Antrags verdeutlicht hat, ist es im ureigensten Interesse des Landwirtes, keine toten Tiere im Futter zu verarbeiten, denn völlig unabhängig von dem Einzeltier führt es natürlich in der Silage, im Heu gegebenenfalls dazu, dass dort Botulinumtoxin existiert und sich bildet. Das kennt man aus dem Mittelalter, das sogenannte Wurstgift. Also immer, wenn Fleisch verdirbt, egal auf welche Art und Weise, dann kann das zur Vergiftung, zumindest beim Menschen, führen. Die heute beantragte Geschichte des Mähanschlages von innen nach außen ist deshalb auch gängige Praxis eines jeden guten Landwirtes hier in der Republik. Doch da ist natürlich der Vergleich ein bisschen schwierig, insbesondere mit Bayern oder anderen Bundesländern, die kleinere Schläge haben, denn wir haben oftmals Schläge, die sind nicht 5 Hektar groß, sondern 20 Hektar, 30 Hektar, 100 Hektar gegebenenfalls. Das heißt, sie werden gerade ganz anders angeschnitten, man macht erst ein Vorgewende, teilt das Stück in verschiedene Beete auf, so, wie man auch Ackerbau betreibt. Nicht selten haben wir auch Grünlandecken, die, sage ich mal, gerade im Endmoränengebiet, an Berghängen sind, steinig sind, wo man überhaupt froh ist, dass man mit dem Schlepper überhaupt nicht umkippt. Da steht also die Frage der Bearbeitungsrichtung gar nicht, sondern nur, geht es überhaupt oder geht es gar nicht. Insofern muss man da also schon sehr erfahren sein, auch als Landwirt. Da kann man auch keinen Lehrling auf den Berg schicken, der kommt zumindest nicht heil wieder, das ist also nicht selten. Insofern ist also eine Reihe von technischen Möglichkeiten hier zu erledigen als auch insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Landwirten, zwischen den Lohnunternehmern und den Jägern, die hier doch eine Möglichkeit bietet, den Jungtierschutz dort durchzuführen. Deswegen lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Neben einer Reihe von technischen Möglichkeiten, die sicherlich noch in der Entwicklung sind, die aber schon Anwendung finden, das Mähen der Wiesen von innen nach außen gehört zur guten fachlichen Praxis eines jeden Landwirtes, wenn das Bodenrelief das denn hergibt. Ich habe das eben gesagt, zu schwierige Bodenverhältnisse können zum einen Berge, das können in anderen Gegenden auch Gräben und dergleichen sein, dass man also gar nicht die Möglichkeiten hat. Deswegen ist es also wichtig, die Förderung der technischen Möglichkeiten weiter zu forcieren, und Dinge wie Jäger und Vergrämung dann auch weiter zu betreiben. Gänzlichen Schutz – da wollen wir uns nichts vormachen – kann man an der Stelle nicht machen, genau, wie auch beim Mähdrusch mal ein Wildschwein in den Mähdrescher springen kann oder auch beim Häckseln von GPS, also Ganzpflanzensilage, natürlich auch ein anderes Wildtier eventuell verunfallt. Aus diesen Gründen lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
