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Christian Pegel

29.06.2022 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich nehme Bezug auf ein Thema, was wir, glaube ich, im Januar, da bin ich aber nicht ganz sicher, bereits einmal auf Initiative der GRÜNEN in diesem Hohen Hause beraten haben, zumindest in den ersten Zügen. Wir legen Ihnen jetzt den Gesetzentwurf vor, von dem damals die Hoffnung bestand, dass er sich deutlich schneller schreiben ließe. Ganz so einfach waren die Dinge an der Stelle nicht. Er ist aber auch beschränkt auf ganz wenige Änderungen. Und für alle diejenigen, die sich nicht mehr ganz genau erinnern mögen, worüber wir damals sprachen, das ist das schreckliche Wort der „Bestandsdatenauskünfte“, über das wir diskutieren, die Frage also, ob Polizeibehörden und Landesverfassungsschutz bei den – ein bisschen salopp übersetzt – Mobilfunkanbietern und anderen, die Ihnen Internetdienste oder Telefondienste ermöglichen, gegebenenfalls Informationen über Sie abfordern dürfen, wenn also festgestellt wird, ein Telefon, eine Rufnummer oder aber ein gewisser Rechner mit seiner IP-Adresse – ich sage mal, das Nummernschild eines Computers, mit dem man im Internet surft – ist aufgefallen, und zwar in strafrechtlich relevanter Weise oder aber in einer Weise, die darauf schließen lässt, dass demnächst daraus wohl Straftaten oder andere Gefahren erwachsen könnten. Wenn ich also dann jemanden nicht als Person habe, aber irgendwas Technisches, technische Spuren in der Hand, ist die Frage, ob mir jemand aus diesen technischen Spuren hinterher einen Namen, eine Anschrift, eine Telefonnummer oder Ähnliches macht, um mit diesen Dingen weiterarbeiten zu können. Das sieht bislang sowohl das Verfassungsschutzgesetz des Landes als auch das Sicherheits- und Ordnungsgesetz für die Polizeibehörden vor. Allerdings ist im vergangenen Jahr, sind beide Regelungen – nicht ist, sondern beide Regelungen – aufgrund einer langjährig anhängigen Verfassungsbeschwerde als nicht mit der Verfassung vereinbar eingeschätzt worden, und die Landesregierung, aber insbesondere dieses Hohe Haus, der Landtag, hat eine Frist bis 31. Oktober dieses Jahres erhalten, um verfassungsgemäße Regelungen stattdessen zu schaffen. Genau für diese sogenannten Ermächtigungsnormen – das sind typisch juristische Begriffe, also ein Paragraf, in dem drinsteht, eine Behörde darf das tun, das ist eine Ermächtigungsnorm –, genau für diese Ermächtigungsnormen legen wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf Regelungen vor. Die basieren auf längeren Entwicklungen, denn nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in anderen Bundesländern und vor allen Dingen im Bund, also bei Bundestag und Bundesregierung, hat es Überprüfungen in den letzten zehn Jahren, zum Teil sogar mehrfach, auf der Bundesseite gegeben, ob die entsprechenden Bestimmungen mit der Verfassung vereinbar sind. Und das Bundesverfassungsgericht hat uns zwei große Überschriften an die Hand gegeben: erstens eine hohe Detaillierungstreue dessen, was ich als Gefahr mindestens brauche, um so was tun zu dürfen, und zweitens, ich muss auf beiden Seiten, die dort mitwirken, entsprechende gesetzliche Grundlagen haben. Ich muss also als Bund – und das hat der Bund zwischenzeitlich getan, der Bundestag – für die Telekommunikationsunternehmen eine Regelung in den entsprechenden Telekommunikationsgesetzen haben, in der drinsteht, du darfst solche Daten rausgeben und musst das im Zweifel, wenn eine Behörde das von dir will, und auf der anderen Seite, in diesem Fall da bei uns auf Landesseite, für den Verfassungsschutz und die Polizei die Ermächtigung, bei Telekommunikationsunternehmen so etwas abfragen zu dürfen. Die Juristinnen und Juristen des Bundesverfassungsgerichts sprechen von der sogenannten Doppeltür. Ich brauche also auf beiden Seiten ein Gesetz, das mir sagt, du, liebes Unternehmen, darfst diese Daten rausgeben, wenn du dazu aufgefordert wirst, und du, liebe Behörde, darfst diese Daten fordern, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Genau diese Voraussetzungen zu konkretisieren, nimmt der aktuelle Gesetzentwurf vor. Er konkretisiert entsprechend dessen, was uns das Bundesverfassungsgericht und ihm dann folgend das Landesverfassungsgericht von uns verlangt, in die entsprechenden Tatbestände umzusetzen. Sie finden also insbesondere diese Bestandsdatenauskünfte, finden aber einige Paragrafen mehr mit Anregungen, weil zum Teil Folgeänderungen erfolgen müssen und weil zum Teil der Bundesgesetzgeber in dem Bemühen, seine eigenen Regelungen, die er vor allen Dingen für die Telekommunikationsunternehmen geschaffen hat, ebenfalls verfassungsgemäß zu machen, Änderungen in seinen Gesetzen vorgenommen hat, die wir in Teilen bei uns in den Landesgesetzen auch an anderen Stellen nachvollziehen müssen. Eine spannende Frage mag noch sein: Berührt das außerhalb des Verfassungsschutzes und der Polizei weitere Behörden, vor allen Dingen die Kommunen, die ja ebenfalls mit diesem Sicherheits- und Ordnungsgesetz als Ordnungsbehörden umgehen? Und da ist die Antwort relativ schlicht: Nein, weil es eben um die Bestandsdatenauskünfte geht, die die eben genannten beiden Behörden berühren. Die kommunale Familie wird nur an einer einzigen Stelle berührt: Für verschiedene Eingriffe nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gibt es Verpflichtungen, das in einer gewissen Weise zu dokumentieren. Und diese Dokumentationsvorschrift, die quasi vorschreibt, wie und wie lange und in welcher Weise das in den Akten zu vermerken ist, gilt auch für einige andere Tatbestände des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, die zum Teil da auch die Kommunen nutzen. Und da wir für unsere Bestimmungen aber klare Vorgaben haben, wie diese Dokumentationspflicht auszusehen hat, ist insoweit passiv auch die Kommune für einige ihrer Dokumentationen berührt, ansonsten aber nicht, weil Bestandsdatenauskünfte dort keine Rolle spielen. Ich wäre dankbar, wenn wir in eine schnelle Beratung eintreten können. Wir brauchen eine Regelung nach Möglichkeit bis Ende Oktober. Wir sind überzeugt davon, dass die nächsten vier Monate damit auch eine ausreichende Zeit für diesen überschaubaren Kreis von Paragrafen beinhalten. In der Sache selbst gibt es keine Einwände von denen, die wir als Verbände angehört haben. Ich wünsche erfolgreiche Debatte und freue mich auf die weiteren Diskussionen, vor allen Dingen dann in den Fachausschüssen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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