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Jan-Phillip Tadsen

AfD 29.06.2022 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die rot-rote Koalition will für kommende Landtagswahlen das Wahlalter auf 16 Jahre absenken. Die Regierung will damit ein weiteres Wahlkampfversprechen schnell einlösen. Überraschend kommt das nicht. Herr Pegel selbst hat heute gerade davon gesprochen, dass man doch jetzt sehr zügig bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Das Thema selbst ist in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt worden. Die Fraktion DIE LINKE war dort sehr fleißig. Damals warnte die heutige Justizministerin – Frau Bernhardt ist heute ja leider nicht da – vor einem „verfassungswidrigen Zustand“. Und ich darf dazu zitieren: „… keiner von uns möchte die Verfassungswidrigkeit der Landtagswahl … Keiner von uns will … einen Zustand …, indem die Rechtmäßigkeit der Landtagswahl im Verfahren geprüft wird.“ Diese damalige Warnung vor verfassungswidrigen Zuständen in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, nur, weil junge Leute ab 18 Jahren wählen dürfen oder wählen durften bei der letzten Landtagswahl, das war natürlich nichts anderes als aufgeschäumte Panikmache der heutigen Justizministerin. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bezeichnend ist vor diesem Hintergrund – Herr Pegel hat es auch erwähnt –, dass das Gesetz selber von einer Sollbestimmung spricht, keiner Mussregelung. Also es gibt eine verfassungsrechtliche Möglichkeit dazu, aber es ist gerade in der Argumentation des Gesetzes selber ganz klar beschrieben, dass auf Landesebene eben keine verfassungsrechtliche Bestimmung existiert, nach der das Wahlrecht ab 16 geboten sei. Im Grundgesetz, das wissen wir alle, steht das 18. Lebensjahr. Meine Damen und Herren, die Einführung des Wahlalters ab 16 ist neben der rechtlichen Einschätzung auch eine Frage von Erfahrung und vor allem Notwendigkeit. Wie groß ist eigentlich das Interesse unserer Jugendlichen selbst, früher wählen zu dürfen? Die jungen Leute, mit denen ich im Gespräch war, in meinem Wahlkreis oder auch hier im Schloss, sind zwar politisch interessiert, wenn sie einmal in den Dialog mit uns kommen, aber ob sie wirklich das große Bedürfnis spüren, das ist doch am Ende vor allem eine empirische Frage. Ja, es mag sein, dass E-Sports oder die vielseitigen Möglichkeiten moderner Technik viel interessanter sind. Ja, es mag auch sein, dass die aufregenden Momente der Pubertät dann doch viel relevanter sind. Wir sollten diesen Gedanken fortsetzen und danach fragen, wie es um das politische Wissen von Minderjährigen bestellt ist. Die Regierung sollte sich hier auch ehrlich machen. Eine Studie der Universität Hohenheim stellte heraus, dass die Jugendlichen unter 18 Jahren, egal, welche Schule sie besuchen, ein, ich zitiere, „signifikant geringeres politisches Wissen“ haben als die heutigen Erstwählerinnen und Erstwähler. Der Gesetzgeber, nicht der Gesetzgeber, der Regierungsentwurf sieht jetzt vor, die politische Bildung zu stärken. Wie das genau geschehen soll, wie man mal eben in der aktuellen Bildungslage das mal eben bewerkstelligen will, darüber lesen wir aber nichts. Und es sollte auch nachdenklich stimmen, wenn gerade dieser Aspekt von der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern betont wird, also eine zentrale Institution, die zu jeder Wahl schon damit zu kämpfen hat, dass die heutigen Erstwähler möglichst umfassend von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Hier gilt es anzusetzen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Herr Pegel sagt, Demokratie wagen. Ja, das ist richtig, aber Demokratie wagen wir dann, wenn wir Begeisterungsfähigkeit wecken, wenn wir mit den Leuten wirklich ins Gespräch kommen und diese Menschen dann auch merken, dass sie Gestaltungsspielräume bekommen und nicht nur formale Rechte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bezeichnenderweise argumentierte auch die SPD-Fraktion 2020 noch damit, dass es nicht ihr politischer Ansatz sei, zu ignorieren, was die Mehrheit der Menschen in unserem Land sagt. Ich bin gespannt, wieso die jetzige Regierung das einfach vergessen hat. Das Stichwort ist genannt: „Volksbefragung“. Dies war noch das Ziel der rotschwarzen Koalition, davon hören wir jetzt nichts mehr. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs gewinnen wir die Menschen in unserem Land, gewinnen die Menschen in unserem Land vielfache Pflichten und Freiheiten. Ob es um den Alkoholkonsum geht, Arbeitszeitregelungen, das abends längere Ausgehen, die Eheschließung, Führerschein, Geldfragen, Geschäftsfähigkeit, das Straf- und das Sorgerecht und die erste eigene Wohnung – es sind spannende Zeiten, in denen sich junge Menschen bewegen, und alles ändert sich ab dem 18. Lebensjahr. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und hierzu gehört auch das bisher aktive Wahlrecht. Meine Damen und Herren, der Jurist Jens Gnisa veröffentlichte dann auch jüngst eine dazu passende Einschätzung, ich darf erneut zitieren: „Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre … ist zwar verfassungsrechtlich zulässig, widerspricht aber den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung,“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) „die … regelmäßig auf die Volljährigkeit … zurückgreift.“ Zitatende. Es gibt also weiterhin gute Gründe dafür, das Wahlalter an die Volljährigkeit zu knüpfen. Dieser Gesetzentwurf, der ohne echte faktische Analyse, ohne echte empirische Erhebung, ohne entwicklungspsychologische Gedanken auskommt, den werden wir kritisch begleiten. Und wenn Sie denken, dass Sie die AfD durch die Einbeziehung jüngerer Wählerschichten erfolgreich bekämpfen, dann kann ich nur auf die Ergebnisse in den ostdeutschen Bundesländern verweisen, auf Sachsen, auf Thüringen. Die AfD hat gezeigt, wie man junge Leute für den politischen Prozess wieder begeistern kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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