Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Vertretung für meinen erkrankten Kollegen Jens Schulze-Wiehenbrauk werde ich hier die Rede vortragen. Und an dieser Stelle übermittle ich die besten Genesungswünsche. Und gleich vorab darf ich Ihnen mitteilen, dass dieser ganz hervorragende Antrag der CDU-Fraktion, dem werden wir zustimmen, zum zweiten Mal, meine Damen und Herren, denn das erste Mal war dieser Antrag im Juni 2020 auf der Tagesordnung dieses Parlaments, als ihn nämlich genau meine Fraktion eingebracht hat. Man höre und staune! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und unter fadenscheinigen Gründen haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, diesen guten Antrag damals abgelehnt, um ihn heute, nun selbst in der Opposition angekommen, fast mit demselben Wortlaut wieder einzubringen. Herzlichen Glückwunsch, willkommen auf der Oppositionsbank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Kommen wir doch aber nun zum eigentlichen Antrag! Die Ausschreibungskriterien wurden durch das rote Landwirtschaftsministerium mehrfach ideologisch abgeändert. Besonders die zuletzt eingeführten Anpassungen der Verpachtungskriterien landeseigener Flächen im Namen der Biodiversität und des Insektenschutzes sind für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern gravierend gewesen: – die Verpflichtung, über die ohnehin vorgeschriebenen Greening- und ökologischen Vorrangflächen hinaus zusätzlich noch weitere fünf Prozent der Pachtflächen brach liegen zu lassen, ohne im Ausgleich dafür den Pachtzins zu verringern – Will er auf Agrarumwelt- oder Klimamaßnahmen verzichten, muss der Pächter zusätzlich fünf Prozent seiner Ackerflächen brach liegen lassen oder alternativ zehn Meter breite Pufferstreifen zu Gewässern, geschützten Biotopen oder Waldrändern anlegen. – der vollständige Verzicht auf die Ausbringung nitrathaltiger Düngemittel und Pflanzenschutzmittel in Trinkwasserschutzzonen der Klasse II – die Verunsicherung der Pächter durch einseitige Kündigungsregeln: So kann das Land mit einer Frist von lediglich drei Monaten zum Jahresende bis zu fünf Prozent der Pachtfläche zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und bis zu – man höre und staune – zehn Prozent zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Aufforstung oder zur Umsetzung weiterer Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzmaßnahmen aufkündigen. Eine Anpassung dieser Vergabekriterien muss möglichst zeitnah erfolgen. Besonders vor dem Hintergrund der angespannten Agrarmärkte aufgrund der Ukraine-Krise muss die Versorgungssicherheit – Herr Diener hat es gesagt – in den Fokus gerückt werden. Es ist die ureigenste Aufgabe eines Staates, die Ernährung seines Volkes zu sichern, meine Damen und Herren. Dieser Aufgabe laufen die aktuellen Vergabekriterien in Teilen zuwider. Noch ist es nicht zu spät, auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren. Es kann nicht sein, dass das Ministerium hinter verschlossenen Türen völlig intransparent nach eigenem Ermessen an den Vergabekriterien bastelt, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das letzte Mal kam es, Herr Diener erwähnte es bereits auch, gestern zu diesem intransparenten Prozess. Erneut wurde das Parlament übergangen und die Vergabekriterien wurden willkürlich geändert. Es wird der Eindruck erweckt, dass man diesem Antrag vorgreifen wollte. Dies ging aber kräftig nach hinten los, da man genau dieses Verhalten, was in diesem Antrag moniert wird, erneut an den Tag legte. Das macht mich traurig. Allein der Wortlaut der Pressemitteilung des Ministeriums ist bezeichnend: Alle Anpassungen würden die Vergabe „noch gerechter“ machen. Gerecht, meine Damen und Herren, wäre eine Mitsprache aller Parteien, um auch bei der Vergabe von Flächen den Willen des Wählers zu berücksichtigen. Es ist nämlich keinesfalls so, Herr Backhaus, dass sich diese Flächen im Besitz von Ihnen oder Ihrem Ministerium befinden. Die auszuschreibenden Flächen gehören dem Land Mecklenburg-Vorpommern und somit auch den rund 1,6 Millionen Bürgern dieses Landes, und von diesen Bürgern hat nicht ein unerheblicher Prozentsatz mit Sicherheit andere Vorstellungen von Gerechtigkeit als das Agrarministerium. Mit der Annahme dieses Antrages können wir heute Abhilfe schaffen, indem wir beschließen, meine Damen und Herren, die Vergabekriterien hier im Landtag öffentlich und transparent von den gewählten Volksvertretern erarbeiten zu lassen. Durch diesen Schritt vermeiden Sie, dass Sie in den Verdacht geraten, bewusst nur den Landwirten die Möglichkeit zu geben, an landeseigenen Flächen zu partizipieren, die Ihnen ideologisch nahestehen. In diesem Sinne stimmen wir diesem guten Antrag der CDU, wie schon erwähnt, weil er ja von uns kopiert wurde, zu. Und an dieser Stelle verabschiede ich mich von Ihnen und wünsche Ihnen allen ein angenehmes Wochenende. – Danke! Tschüss! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
