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Thomas Diener

CDU 20.05.2022 Sitzungen 8/24

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich das richtig sehe, ist das der letzte Tagesordnungspunkt. Als letzter Grußwortredner würde man sagen, ich trenne Sie jetzt gleich vom Buffet. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Da ist man immer ein bisschen angehalten, nicht zwei/drei Stunden zu reden, aber zum Thema Boden könnte ich, (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Über die Vergabe der Flächen wird jetzt geredet, ne?!) zum Thema Boden könnte ich tatsächlich zwei Stunden reden, aber das sollen wir heute alle nicht machen. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wenn ich mir was wünschen könnte heute, wäre es eine Zeitmaschine, und zwar, wo wir die Zeit einen Tag zurückdrehen könnten. Gestern Abend war eine Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums zu lesen von Herrn Dr. Backhaus, wie er quasi auf unseren heutigen Beitrag reagiert, und zwar im Gestern, das heißt, wir sind gestern nicht dazu gekommen, einige Anträge zu behandeln, sondern erst heute. Da muss man natürlich ein bisschen aufpassen beim Pressemitteilung-Losschicken und Zeitstempeln, dass sie dann vielleicht erst einen Tag später losgehen, wenn man das Ganze erst einen Tag später behandelt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und Sandy van Baal, FDP – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) Ich möchte mich aber … Das heißt, wir haben jetzt quasi den Informationsstand von vor einem Tag, wenn wir das heute mit verarbeiten wollten. Ich darf mich aber recht herzlich bedanken bei unserem Landwirtschaftsminister, denn zwei unserer Forderungen hat er quasi in seiner Pressemitteilung schon fast erfüllt. Das eine ist eine Nennung der Kriterien, die also angewendet werden sollten, das Zweite ist die Befassung im zuständigen Agrarausschuss, das Dritte wäre dann anschließend noch die Befassung im Landtag. An dieser Stelle aber noch mal mein herzlicher persönlicher Dank, und mir soll keiner mehr sagen, Oppositionsarbeit würde keine Früchte tragen können. Wir haben vor einiger Zeit über Dinge gesprochen, für die man Boden braucht, das ist sowohl Energie im Bereich nachwachsender Rohstoffe als auch im Bereich Lebensmittel, und auch über viele Knappheiten in dem Bereich. Ohne Boden ist das alles nicht möglich. Nun verfügt das Land Mecklenburg-Vorpommern selbst über landwirtschaftliche Nutzflächen, die es auch Landwirten zur Verfügung stellt. Und es gab vor 22 Jahren hierzu konkrete Vorgaben der ersten rot-roten Koalition, was also die Verpachtung, langfristige Verpachtung landeseigener Flächen anbelangt. Ziel war es damals, Unternehmen mit Tierproduktion oder arbeitsintensiven Produktionsprofilen zu unterstützen. Damals war im betreffenden Landwirtschaftsausschuss auch ein Expertengespräch durchgeführt worden und dessen Ergebnisse sind bei der Kriterienauswahl auch berücksichtigt worden, also auch ein ordnungsgemäßes Verfahren. Sowohl die Landgesellschaft, die im Auftrag des Landes als Verpächter auftritt, als auch die Landwirtschaftsunternehmen, die die Flächen pachten, hatten die mit dem Beschluss festgelegten Vorgaben vorhanden und konnten sich bei der Verpachtung nach diesen Vorgaben richten und auch über Jahre sich sozusagen darauf einstellen. Das war also auch Planungssicherheit vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Ich möchte an dieser Stelle klar herausstellen, dass die CDU-Fraktion seinerzeit diesen Beschluss nicht mitgetragen hat, dennoch basierte er auf einem fachlichen Verfahren und kam letztendlich durch einen Mehrheitsbeschluss des Landtages zustande. Seitdem hat es mehrfach Änderungen der Vergabekriterien gegeben, hier oftmals nicht bemerkt, von den betreffenden Betrieben in der Regel schon. Der Landtag wurde daran leider nicht beteiligt. Nach Gutsherrenart wurden Vorgaben hinsichtlich der arbeitsintensiven Früchte oder der stärkeren Berücksichtigung des ökologischen Landbaus in den Kriterienkatalog aufgenommen. Zuletzt kamen im Mai 2000 Kriterien für mehr Biodiversität im Boden, Gewässer-, Insekten- und Klimaschutz hinzu. Auch damals hat meine Fraktion die Änderungen der Vergabekriterien ohne Landtagsbeschluss oder umfassende Beratungen im Landtag abgelehnt. Insbesondere Festlegungen, die über die Bewirtschaftung der landeseigenen Flächen hinausgehen, sollten wir infrage stellen, haben wir damals infrage gestellt. Schon damals hat sich der Minister gegen eine Beteiligung des Landtages ausgesprochen. (Nikolaus Kramer, AfD: Sie doch aber auch!) Vielmehr geht er nun davon aus, dass er die Vergabe von landeseigenen Flächen an willkürliche Vorgaben wie Betriebsgröße und Bewirtschaftungsform koppeln kann. Die Vergabekriterien sind da an der Stelle nicht sehr transparent. Inwieweit Landwirtschaftsunternehmen Investitionen getätigt haben oder deren Betriebskonzepte und Wirtschaftlichkeit infrage gestellt werden kann, spielt beim Minister offensichtlich eine untergeordnete Rolle. Und genau aus diesem Grund ist es notwendig, dass diese Kriterien durch eine umfangreiche Beratung im zuständigen Ausschuss durch den Landtag beschlossen werden. Das, wie gesagt, hätte ich nun gestern gesagt, heute ist es schon so weit. Das konnte man also auch nicht besser wissen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch im Jahr 2012 kam der Evaluierungsbericht des Instituts für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Vergabekriterien maßgeblich zur Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum beitragen. Nach Ansicht der Gutachter entsprach die damalige Verpachtungspraxis der Landgesellschaft den Grundsätzen und Kriterien der auch im Landtagsbeschluss festgelegten Vorgaben im vollem Umfang und hatte sich bewährt. Empfohlen wurde, die Gleichbehandlung der Betriebe nach Rechtsform, Betriebsgröße und Wirtschaftsweise sowie Erwerbsform konsequent fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund sind die seitens des Ministeriums nun angeführten Kriterien äußerst fragwürdig, wobei das auch schwierig ist nachzuvollziehen. Ich zitiere mal kurz von der Homepage der Landgesellschaft von vorgestern: „Vielmehr soll der Zuschlag nach Ausschreibungskriterien erfolgen, die gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2026 der neuen Landesregierung angepasst wurden. … Näheres entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsexposés“, je nachdem, für welche Ausschreibung man sich da an der Stelle auch bewirbt. Nach Auffassung meiner Fraktion ist es grundsätzlich legitim, die Verpachtung eigener landwirtschaftlicher Flächen an der Einhaltung gesellschaftlicher oder sozioökonomischer Kriterien auszurichten. Dieses Verfahren wird auch durch andere Bundesländer oder andere Bodeneigentümer, wie zum Beispiel Kirchen oder Kommunen, gehandhabt. Nicht legitim ist allerdings, dass Kriterien nach Gutsherrenart festgelegt werden und dann Arbeitsplätze oder die Existenz von ganzen Landwirtschaftsunternehmen infrage gestellt werden. Und wir haben eine sehr starke regionale Verteilung, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern Gegenden, da gibt es relativ wenige Landgesellschaftsflächen, und wir haben also auch Gegenden, da gibt es relativ viele. Das hängt also auch mit Bodenreformland zu tun, mit Domänen und dergleichen mehr. Das führte automatisch dazu, dass größere Betriebe, die in Regionen liegen mit einem hohen Landgesellschaftsanteil, selber auch einen hohen Anteil im Betrieb haben und dann natürlich bei geänderten Rahmenbedingungen, bei der Verlängerung der Pachtverträge, die vordem also nicht angekündigt war oder ist, schon vor großen Problemen stehen. Und wenn da teilweise die Hälfte der Fläche im Betrieb vielleicht verloren gehen kann, dann ist das mehr als schwierig für den Betrieb, zumal man sich auf die Kriterien, wie sie jetzt da waren, nicht verlassen konnte. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, der Umsetzung der Düngeverordnung, der Auswirkungen der ASP und der Corona-Krise und der derzeit laufenden Verhandlungen zur Neugestaltung der europäischen Agrarpolitik halten wir den Zeitpunkt für die Neuausrichtung der Vergabekriterien für besonders ungeeignet. In der derzeitigen Situation muss es darum gehen, den landwirtschaftlichen Unternehmen in unserem Land eine wirtschaftliche Perspektive und Planungssicherheit zu geben. Wir sprachen unlängst über Versorgungssicherheit im Ernährungsbereich, über Preise bei Rohstoffen, bei Lebensmitteln und dergleichen mehr. Das heißt, hier haben sich die Prämissen schon ein Stück weit geändert. Deshalb fordern wir die Festlegung der Vergabekriterien für landeseigene Flächen durch Landtagsbeschluss und Vorbefassung im Agrarausschuss. Änderungen dürfen nur auf wissenschaftlicher Basis mit hinreichender Evaluierung der Auswirkungen vorgenommen werden. Sie dürfen weder Landwirte noch Verwaltung überlasten. Deswegen auch, liebe Mitglieder der Linkskoalition, darf ich Sie bitten, tun Sie es Ihrem Minister gleich, seien Sie für unseren Antrag! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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