landtag-mv.de ↗

Falko Beitz

SPD 20.05.2022 Sitzungen 8/24

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist populistisch und aus der Zeit gefallen. Sie behaupten in Ihrer Begründung, dass auf Einwohnerinnen und Einwohner im ländlichen Raum bei der Errichtung von Windenergieanlagen nur eingeschränkt Rücksicht genommen worden wäre. Und das ist schlicht eine Falschaussage, denn bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten durch die vier regionalen Planungsverbände wird selbstverständlich auch auf Einwohnerinnen und Einwohner Rücksicht genommen. So sind die empfohlenen 1.000 Meter Mindestabstand bei der Ausweisung eines Windeignungsgebietes eine Entscheidung des Landes und keine bundesgesetzlich geregelte Vorgabe. Auch stellt die Planung von Windeignungsgebieten genau jene Abwägung zwischen Mensch, Natur und Naturschutz auf der einen sowie Energiewende auf der anderen Seite dar, deren angebliches Fehlen Sie bejammern. Die Windeignungsgebiete schränken nämlich die möglichen Standorte von Windenergieanlagen bereits deutlich ein. Die ausgewiesenen Eignungsflächen sind bereits Ausdruck eines Abwägungsprozesses. Ohne entsprechende Raumplanung, sagt das Gesetz, wird die Windkraftanlage im ländlichen Raum privilegiert. Das bedeutet, wenn ohne diese Planung jemand den Bau einer Windkraftanlage beantragt, dann darf der nur versagt werden, wenn naturschutzfachliche oder emissionsschutzrechtliche Einwände dagegensprechen. Windenergieanlagen können auch auf 600 Meter an Siedlungen heran gebaut werden und sie würden deutlich weiter überall im Land verbreitet stehen. Wenn man Ihrem Antrag also folgen würde, laufen wir übrigens Gefahr, genau solch einen Zustand im Land zu erreichen, denn die regionalplanerische Festlegung von Windeignungsgebieten darf nicht dazu beitragen, die Windnutzung zu verhindern. Wenn jetzt die Bundesregierung als notwendiges Ziel für die Erreichung des verfassungsrechtlichen Ziels des Klimaschutzes zwei Prozent der Landesfläche als Zielgröße für die Windenergienutzung vorschreibt, eine Landesregierung aber den Vorschlägen der AfD folgte und im Status quo verharrte, dann stünden die Chancen extrem hoch, dass diese Windkraftverhinderungsplanung gerichtlich gekippt würde, die Regionalplanung damit nichtig würde und die Privilegierung der Windenergienutzung im ländlichen Raum griffe. Statt den Bau von Windkraftanlagen zu verhindern, sind Ihre Forderungen also letztlich dazu geeignet, den ungesteuerten Wildwuchs von Windkraftanlagen im Land zu befördern, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie haben deutlich gemacht, dass die Windkraftnutzung ein wichtiger Baustein zur Energiewende ist, auch heute Morgen schon, und dass man die Menschen im ländlichen Raum, wenn sie schon Windräder vor der Tür ertragen müssen, auch angemessen beteiligen muss, nur noch mal das Stichwort „Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz“. Wir stehen als SPD und in der Koalition für eine Energiewende mit Augenmaß, die das Tempo, notwendige Tempo ebenso im Blick behält wie den notwendigen sozialen Ausgleich. Den Antrag lehnen wir ab, meine Damen und Herren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Falko Beitz Protokoll ↗