Elke-Annette Schmidt
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Hinweis. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zwischenzeitlich den Antrag auf Drucksache 8/655 zurückgezogen. Damit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 22 von der heutigen Sitzung. (Zuruf aus dem Plenum: Hatten Sie die Sitzung schon wiedereröffnet?) Ja, habe ich. (Zuruf aus dem Plenum: Oh, Entschuldigung!) Ich hatte sie schon wiedereröffnet. (Schriftführer Thomas Diener: Aber es sind längst noch nicht alle da.) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 ... (allgemeine Unruhe) Bevor ich den Tagesordnungspunkt eröffne – wir haben ja noch ein bisschen Zuwachs zu erwarten –, gestatten Sie mir, auf der Besuchertribüne Gäste zu begrüßen. Das ist das Marinekommando aus Rostock. Seien Sie uns herzlich willkommen! Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 20 : a) Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirates gemäß Paragraf 11 Absatz 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 8/685 vor, in Verbindung mit b) Nachwahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes. Hierzu liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 8/683 sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/686 vor. Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirates gemäß § 11 Absatz 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE und FDP – Drucksache 8/685 – Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes (LFoAG M-V) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 8/683 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/686 – Zum Tagesordnungspunkt 20 a): Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 11 Absatz 1 Landesplanungsgesetz wird zur Mitwirkung an den Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung ein Landesplanungsbeirat gebildet. Gemäß Paragraf 11 Absatz 3 Landesplanungsgesetz gehören dem Landesplanungsbeirat unter anderem vier aus der Mitte des Landtages gewählte Personen an. Der Landtag wählt die Mitglieder des Landesplanungsbeirates gemäß Paragraf 92 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 32 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie haben insgesamt vier Stimmen zu vergeben, können aber jedem aufgeführten Kandidaten höchstens eine Stimme geben. Zum Tagesordnungspunkt 20 b): Gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes werden als Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt zwei Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer einer Wahlperiode entsandt. Die Wahl hierzu für die 8. Wahlperiode fand in der 5. Sitzung des Landtages am 16. September 2021 statt. Nach dem Ausscheiden von Frau Elisabeth Aßmann aus dem Landtag ist eine Nachwahl erforderlich. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereint. Wir kommen nunmehr zur Wahl. Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Für die Wahl des Landesplanungsbeirates erhalten Sie einen weißen Stimmzettel. Für die Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt erhalten Sie einen grünen Stimmzettel. Die Kandidaten zur Wahl entnehmen Sie bitte den Drucksachen 8/685, 8/683 und 8/686. Die Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens durch die Schriftführerin zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die farblich gekennzeichneten Abstimmungsurnen, die sich hier vor mir befinden, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der jeweilige Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als vier Kreuzen bei der Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirates versehen ist, mit mehr als einem Kreuz bei der Nachwahl des Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten oder der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich eröffne die Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirates sowie die Nachwahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen. Das ist erfolgt. Die Schriftführer an den Wahlurnen bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurnen leer sind. (Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurnen leer sind.) Vielen Dank! Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? (Schriftführer Jens-Holger Schneider: In einer Minute!) Ah! Entschuldigung! Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 14:00 Uhr __________ Wiederbeginn: 14:11 Uhr
