Christian Pegel
Da würde ich Sie bitten, die Kollegin selbst zu befragen. Ich habe große Bedenken, dass sie das mit einem guten Ja beantworten kann. Die Juristerei lebt leider davon, dass sie abstrakte Normen zu konkreten Tatsachen bringt, und da sich Sachverhalte im Einzelnen durchaus anders darstellen können, ist es schwer zu sagen, dieses Gutachten passt jetzt für alle künftigen Fälle, wo das auftritt. Umgekehrt, wenn dem so wäre, dass es davon schon hundert Fälle gegeben hätte, dann hätten wir, glaube ich, keinen Rechtsstreit und auch keine öffentliche Diskussion gebraucht, sondern man hätte gesagt, guckt euch die hundert Fälle an, die sind immer gleich gelöst worden, sondern das sind schon sehr spezielle Fälle, wo Sie Tatbestandsmerkmale dann auch sehr fein ziselieren müssen, und deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass man daraus eine allgemeinere Ableitung treffen wird. Ich gehe vielmehr aber davon aus, dass zumindest die beiden Professores in ihren jeweiligen Kommentierungen diese Sachverhalte später bearbeiten werden. Wir werden es also in abstrakteren Kommentierungen wiederfinden, aber noch einmal: Für eine allgemeine Aussage der Stiftungsaufsicht scheint mir das zunächst nicht dienlich, aber ich wäre dankbar, wenn Sie da im Zweifel die Kollegin, mit der ich das nicht in dieser Tiefe vorberaten konnte, direkt noch mal befragen.
