Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender! Erstens. Ich schließe an das an Herrn Ehlers Gerichtete an. Zweitens. Ich gehe nicht davon aus, dass wir die Aufhebungsfrage noch tief erörtern müssen, weil – aber das wird gleich Gegenstand des Tagesordnungspunktes sein – wir ja konstruktive Gespräche mit dem Stiftungsvorstand geführt haben, die dazu führen, dass wir zu der Aufhebung nach Paragraf 87 BGB nach unserer Einschätzung nicht kommen werden, sondern eine in den kommenden Monaten sehr klar abgestimmte Vorgehensweise haben, die am Ende dazu führen wird, dass die Auflösung durch die Stiftung selber erfolgen kann, sodass ich auf Paragraf 87 BGB nicht rekurrieren muss. Aber ich würde für die Kollegin gerne das, was wir in persönlichen Gesprächen wiederholt erörtert haben, auch noch einmal deutlich formulieren. Sie hat wiederholt gesagt, dass sie selbstverständlich aus einer Position der ersten rechtlichen Wertung heraus hier eine Einschätzung gegeben hat. Sie hat immer gesagt, dass sie sich künftige Gutachten, künftige Rechtsmeinungen von Expertinnen und Experten des Stiftungsrechts – und das gilt dann für alle Beteiligten, die Professores Uffmann und Weitemeyer haben ja beide Stellungnahmen abgegeben, die nicht zwingend kongruent gehen, aber beides sind Positionierungen, die erst hinterher öffentlich vorgetragen worden sind –, sie hat immer deutlich gesagt, ihr Haus wird sich auch solche Stellungnahmen selbstverständlich anschauen. Von daher gehe ich davon aus, dass das weiterhin geschieht, aber zwischenzeitlich kapriziert auf die Punkte, die jetzt noch praktisch relevant sein werden, nämlich die Auflösung durch die Stiftung selbst. (Zuruf von Horst Förster, AfD)
