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Christian Pegel

19.05.2022 Sitzungen 8/23

Andersherum: Es bleibt bei der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Und wenn ein Landkreis uns mitteilt, dass er überhaupt keine Wohnung mehr findet und er aber ein wundervolles Grundstück des Landes kennt, das nicht genutzt wird und auf dem er gern ein Containerdorf errichten möchte, was in den finanziellen Barrieren liegt, die wir uns ein Stück weit als Leitplanke gegeben haben, wird das Land sich dem nicht verstellen, genau wie die Bundesseite im Übrigen früh gesagt hat, wenn es um Bundesliegenschaften geht, die ihr für geeignet haltet als Landkreise, kommt auf uns zu, wir werden möglichst einfach helfen. Und ich bin mir sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen des Landesfinanzministeriums, soweit sie die Liegenschaften verwalten, aber auch der anderen Häuser, das Gleiche tun. Wir haben auch das früh angeboten. Ich erlebe momentan allerdings keinen, der uns sagt, wir bräuchten eine Containerlösung, denn auch Container müssen Sie erst bekommen. Der Markt ist da nicht ganz ohne Probleme. Und Sie müssen dann auch dort Infrastruktur schaffen, Sie müssen auch dort Ver- und Entsorgung schaffen. Aber noch einmal: Für alle Liegenschaften, die wir nicht nutzen, galt von Anbeginn an, wenn ein Landkreis darauf einen Blick wirft, stehen wir dem nicht im Wege, und noch einmal, auch der Bund nicht. Aber wir weisen als Land nicht eine Einrichtung Groß Stieten zu und wir zwingen auch nicht zu Groß Stieten, sondern wir weisen einen Landkreis zu und die Verantwortung ist ein Stück delegiert, aber auch sinnvoll delegiert, weil dort vor Ort entschieden werden kann, was sinnvoll geht.

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